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Auszug - Vorstellung der Straßenplanung "Zubringer Diezenkausen" durch das Ingenieurbüro Oster + Siepe  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Siepe vom Ingenieurbüro Oster + Siepe stellt anhand einer Präsentation die Planung der Zubringerstraße detailliert dar (siehe Präsentation TOP 2). Er erläutert unter anderem die umfassende Straßenplanung, die Grunderwerbsgespräche, die Trassierung und die Gestaltung des Knotenpunktes an der Ritter-Tilmann-Straße. Zudem zeigt Herr Siepe dem Ausschuss Visualisierungen von einzelnen Bereichen der Straßenplanung zur besseren Veranschaulichung des Vorhabens.

Neben der Straßenplanung ist der Bau von 10 Parkplätzen vorgesehen, die für den zukünftigen Rollsportpark bauordnungsrechtlich erforderlich sind. Im Rahmen der Abstimmung mit StraßenNRW wurde besprochen, dass die vorhandene Parkplatzfläche an der L339 baulich in Parkplatzfläche und Rad-Gehweg gegliedert werden soll. Nach der Abgrenzung eines kombinierten Rad-Gehweges in einer Breite von 3 m sollen hier 16 Parkplätze in Schrägaufstellung zuzüglich Wendehammer entstehen. Aus dem Ausschuss heraus kommt die Frage auf, ob diese zusätzlichen 10 Parkplätze kapazitätsmäßig wirklich notwendig seien. Herr Schröder entgegnet, dass bereits die Gesamtanzahl von 26 Parkplätzen knapp bemessen sei. Zusätzlich wird aus dem Ausschuss heraus der Vorschlag gemacht, den Rad- und Gehweg an der gegenübergesetzten Seite der Fahrbahn anzubringen um den Kindern, die zum Rollsportpark gelangen wollen, die Überquerung der Straße zu ersparen. Herr Schröder entgegnet hierzu, dass der Rad- und Gehweg bewusst so ausgelegt ist, dass er von Radfahrern die bergauf fahren genutzt wird, da diese durch ihre geringere Fahrtgeschwindigkeit im Straßenverkehr mehr gefährdet seien als Radfahrer die bergab fahren. Neben dem fußufigen Zugang zu dem zukünftigen Rollsportpark ist eine Lkw-Zufahrt als Betriebsweg für die Kanalunterhaltung vorgesehen. Es stellte sich die Frage, ob die erforderliche Absperrschranke unmittelbar an der Fahrbahn oder 12 m zurückversetzt aufgestellt werden soll. Nach eingehender Diskussion kommt der Ausschuss zu der Überzeugung, dass die Zurückversetzung der Schranke um eine Fahrzeuglänge die bessere Variante in Bezug auf sichere Verkehrsabläufe ist, selbst wenn diese Lkw-Aufstellfläche vonEltern-Taxis genutzt wird.

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Siepe zustimmend zur Kenntnis.