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Auszug - Anfrage der CDU-Fraktion zur Schulsozialarbeit  

 
 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
TOP: Ö 5.2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 30.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
I/705/2022 Anfrage der CDU-Fraktion zur Schulsozialarbeit
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfragen Ratsfraktion/Stadtverordnete(r)
Federführend:Fachbereich I, Amt für Schulen und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV. Weber erläutert die vorliegende Anfrage.

 

Zu 1)  Herr Domke antwortet, dass der Marktstadt Waldbröl für 2022 ein Betrag von 100.136,39 € zur Verfügung steht; für 2023 anteilig bis zum 31.07.2023 58.412,89 €. Bis 2021 hat es keine „kommunscharfen Budgets“ laut Kreisjugendamt gegeben; bisher wurden jährlich rund 70.000 €r die Schulsozialarbeit in Waldbröl aufgewendet.

 

Zu 2) Die Berechnung des Schulsozialindex ist ein komplexes Thema, welches in Kürze nicht beantwortet werden kann.

Grundätzlich spielen 4 Indikatoren eine Rolle:

-          Kinder- und Jugendarmut (SGB II Quote)

-          Schüler mit vorwiegend nicht deutscher Familiensprache

-          Schüler mit eigenem Zuzug aus dem Ausland

-          Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt LSE.

 

Zu 3) Die Förderkriterien der Landesregierung schreiben neben erforderlicher Qualifikation  und Spitzabrechnung der Personalkosten hinsichtlich des Personaleinsatzes unter anderem fest, dass eine Vollzeitstelle maximal an zwei Schulen eingesetzt werden darf. Teilzeitkräfte mit halber Stelle oder weniger an einer Schule. Wenn die zur Verfügung stehenden MIttel für rund eineinviertel Stellen ausreichen, bedeutet dies, dass ca. bis zu drei Schulen sinnvoll betreut werden können (einschließlich Rosegger-Schule).

 

Zu4) Das Thema wurde im Schulausschuss am 18.01.2022 unter Bekanntgaben mit dem seinerzeitigen Kenntnisstand behandelt. Hintergrund ist, dass die Zuständigkeit auf Landesebene vom Ministeriumr Arbeit und Gesundheit zum Ministerium für Schule und Bildung gewechselt ist; beim Oberbergischen Kreis vom Jugendamt zum Schulamt verlagert wurde. Antragssteller und Zuwendungsempfänger sind nach den Förderrichtlinien Kreise und kreisfreie Städte. Diese nnen auch die Mittel an andere Träger weiterleiten. Mit Schreiben vom 14.12.2021 hat der Oberbergische Kreis die Marktstadt Waldbröl darüber unterrichtet, dass er beabsichtigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und die Abwicklung der Schulsozialarbeit ab 01.01.2022 in städtischer Zuständigkeit liegt. Dass Verträge mit den bisherigen Dienstleistern nicht verlängert wurden, war diesen schon länger bekannt.

 Aufgrund vieler kurzfristig nicht zu beantwortender Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung konnte durch Verhandlung des Kreises mit der Bezirksregierung erreicht werden, dass das bisherige sozialräumliche Konzept bis 31.07.2022 fortgesetzt werden kann. Diese Information wurde an den Schulausschuss weitergegeben. Am 02.03.2022 ist der Weiterleitungsvertrag des Oberbergischen Kreises bei der Stadt zur Unterschrift eingegangen.