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Auszug - „Konzept zum Umgang mit dem Anschluss- und Benutzungszwang“ Vorstellung durch Herrn Hippe, Ing.-Büro Fischer Teamplan   

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 12.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Thematik ist bekannt und wird diskutiert, da bei der Bearbeitung von Bauanträgen o.ä. eine Gleichbehandlung gewährleistet sein muss.

Es erfolgt eine kurze rechtliche und wirtschaftliche Betrachtung der bisherigen Geschehnisse durch Herrn Hippe. Zwischenzeitlich lag die Verantwortung bei dem jeweiligen Eigentümer, aufgrund mehrfacher Komplikationen wurde diese Aufgabe wieder hoheitlich vergeben. Ziel sei es immer eine gemeinwohlverträgliche Versickerung sicherzustellen.

 

Herr Greb verwies auf das erschlossene Bauland „Heidberg Süd“, auf welchem Rigolen zur Versickerung der Niederschlagswasser vorgeschrieben werden und äert die Frage, wer verantwortlich sei, sollte diese Art der Entwässerung einmal nicht mehr ausreichend sein.

 

Es gilt hier zu differenzieren, sämtliche Herausforderungen im Normbereich des technischen Regelwerkes unterliegen der Verantwortung des Abwasserwerkes. Bei neuen Bauanträgen werden diesbezüglich Vorgaben gemacht, die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Grundstückseigentümer. Extreme Wettereignisse seien hiervon losgelöst zu betrachten.

 

Herr Wagner: Es gilt zu unterscheiden zwischen Starkregenereignisse und den Verantwortlichkeiten -> 5 jährige Ereignisse müssen abgedeckt sein, es gibt aber keine DIN, es handelt sich hier um Rechtsprechungen die hier für das „Gesetz“ sorgen. Herr Wagner führt weiter aus, ab wann und wie weit das Abwasserwerk verantwortlich ist. Er betont, dass der 14.07.2021 kein Regelfall ist und niemals so betrachtet werden darf. Es gibt Verschiebungen durch den Klimawandel und in Zukunft muss das in der Planung berücksichtig werden. Es ist wichtig, dass die Innenstadt der Marktstadt Waldbröl  in puncto Versickerung richtig aufgestellt ist und er sieht Handlungsbedarf. Wenn es technisch möglich, ökologisch sinnvoll und Drittbelastung kann ausgeschlossen werden kann, dann sollte eine Versickerung auf dem Grundstück zustimmungsfähig sein.

Frau Selke äert die Frage, wieso das Neubaugebiet Heidberg Süd nicht anhand der ursprünglichen Satzung behandelt bzw. wieso der Anschluss- und Benutzungszwang nicht geltend gemacht wird. Eine Umsetzung im Sinne der Satzung sei hier technisch nicht möglich, die Versickerung durch Rigolen auf den Grundstücken dient der gemeinwohlverträglichen Entsorgung des Niederschlagswassers.

Herr Greb ist der Ansicht, es wäre vorteilhaft so viel Niederschlagswasser wie möglich auf den Grundstücken versickern zu lassen. Er fragt, ob es eine Möglichkeit gibt auf die in den Außenorten bestehenden Regenwasser-Kanäle zu verzichten.

Herr Hippe erwidert, dass dies nur möglich sei, indem auf zukünftige Sanierungen verzichtet wird. Die aktuellen Kosten zu verringern sei eher schwierig.

Herr Wagner betont, dass die Themen Kanalisation und Starkregenereignisse getrennt zu betrachten sind. Ein Verzicht auf die Kanäle in den Außenorten würde das Ausmaß von Starkregen nicht schwächen, da die Überflutung oberflächlich verläuft.

 

Herr Roth-Seefried möchte wissen, ob es möglich sei einzelne Grundstücke mithilfe einer Rigole abzuklemmen und wer die Kosten dafür übernehmen würde. Sollte dies der gemeinwohlverträglichen Entsorgung umgesetzt werden, müsste der Eigentümer die Kosten dafür tragen. Hierfür sei eine wasserrechtliche Erlaubnis von Nöten.

Diese Art der Erlaubnis sei ein eigenes Kapitel, auch hier gibt es Änderungen der Vorgaben. So sind diese nicht mehr verlängerungsfähig, sondern müssen immer neu beantragt werden. Herr Hippe erzählt, wie der Ortsteil Wilkenroth eine Art „Pilotprojekt darstellt.

 


Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Hippe zur Kenntnis.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 02 Benutzungszwang_Waldbröl (3463 KB)