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Mehrfamilienhäuser an der Homburger Straße
StV. Hein bemängelt die Umsetzung der zugesagten Maßnahmen bei den beiden neuen Mehrfamilienhäusern an der Homburger Straße. Nach ihrer Meinung sind sowohl Photovoltaikanlage, Gründächer und auch die Anpflanzungen gar nicht oder nicht so wie vorgestellt ausgeführt worden. Herr Kiefer sagt zu, dass die Verwaltung dies noch einmal prüfen wird. Es wird eine Rücksprache mit dem Architekten geben und in der nächsten Sitzung eine Rückmeldung erfolgen.
Umsetzung der Festsetzungen im Bebauungsplan
Es wird nachgefragt, wer die Umsetzung der Festsetzungen aus dem Bebauungsplan bei den späteren Bauvorhaben überprüft. Antwort nach Prüfung: Bei Baugenehmigungsverfahren nach § 64 und § 65 BauO NRW 2018 wird die Umsetzung durch die Bauaufsicht des Kreises bei der Schlussabnahme überprüft. Bei Genehmigungsfreistellungen nach § 63 BauO NRW 2018 sichert die Bauherrenschaft und der planende Architekt die Einhaltung der Festsetzungen mit Einreichung der erforderlichen Unterlagen zu. Eine Prüfpflicht der Gemeinde oder des Kreises besteht nach § 63 Abs. 3, Satz 3 BauO NRW 1018 nicht.
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