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Auszug - Anfrage der SPD-Fraktion - Kosten durch Rechtsstreitverfahren  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 3.1
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.07.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beigeordneter Berensmeier führt aus, dass diese Kosten, sofern die Verwaltung und nicht die Werke betroffen sind, aus der Haus

 

Beigeordneter Berensmeier führt aus, dass diese Kosten, sofern die Verwaltung und nicht die Werke betroffen sind, aus der Haushaltsstelle Sachverständigenkosten im Sammelnachweis II bezahlt werden. An Jahresgesamtausgaben bei dieser Haushaltsstelle sind angefallen:

 

1995:               5.881,90 €

1996:               5.621,23 €

1997:               7.074,11 €

1998:               7.263,39 €

1999:             11.293,61 €

2000:               3.704,23 €

2001:               4.560,56 €

2002:               4.134,73 €

2003:               4.831,49 €       - davon 3.212,64 € als Kosten für Rechtsanwälte zuzuordnen

2004:               6.293,65 €       - davon 3.775,50 € als Kosten für Rechtsanwälte zuzuordnen.

 

Generell werden bei den in Rede stehenden Haushaltsstellen unter anderem Anwaltskosten, Kosten für Gerichtsvollzieher, Gerichtsgebühren und Kosten für andere Sachverständige verbucht.