Bürgerinformationssystem
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Beigeordneter Berensmeier führt aus, dass diese Kosten, sofern die Verwaltung und nicht die Werke betroffen sind, aus der Haushaltsstelle Sachverständigenkosten im Sammelnachweis II bezahlt werden. An Jahresgesamtausgaben bei dieser Haushaltsstelle sind angefallen: 1995: 5.881,90 € 1996: 5.621,23 € 1997: 7.074,11 € 1998: 7.263,39 € 1999:
11.293,61 € 2000: 3.704,23 € 2001: 4.560,56 € 2002: 4.134,73 € 2003: 4.831,49 € - davon 3.212,64 € als Kosten für
Rechtsanwälte zuzuordnen 2004: 6.293,65 € - davon 3.775,50 € als Kosten für
Rechtsanwälte zuzuordnen. Generell
werden bei den in Rede stehenden Haushaltsstellen unter anderem Anwaltskosten,
Kosten für Gerichtsvollzieher, Gerichtsgebühren und Kosten für andere
Sachverständige verbucht. |
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