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Kämmerin Brauer erläutert die Vorlage. Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt bei zwei Enthaltungen fest , dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2021 vorliegen und mithin zum Abschlussstichtag 31.12.2021 kein Gesamtabschluss aufzustellen ist.
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