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Auszug - Verlängerung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Sicherstellung des Königsbornparks durch den Oberbergischen Kreis  

 
 
Sitzung des Umweltauschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 19.10.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:32 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzende Hein eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder und die Presse.

 

 

Herr Kiefer erläutert den Hintergrund zum ersten TOP: Die derzeit gültige Verordnung zur Sicherstellung des Königsbornparks läuft im Oktober 2022 aus. Der Oberbergische Kreis möchte die  Verordnung in gleichlautender Form verlängern. Die geplante Verlängerung soll im Umweltausschuss beraten werden. Im Rahmen der vorangestellten Erläuterung legt Herr Kiefer dem Ausschuss einen Beschlussvorschlag über die Verlängerung der Verordnung vor. StV. Marmor erklärt, dass er auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises die neue Fassung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Sicherstellung des Königsbornparks durch den Oberbergischen Kreis gefunden habe und sich dort folgende inhaltliche Änderungen ergeben: Die Befristung der Verlängerung der Verordnung und die zuvor vorgeschriebene Nachpflanzung notwendigerweise gefällter Bäume fallen weg. Zudem ist der Brutzeitraum der Saatkrähen nicht mehr definiert. Herr Kiefer entgegnet, dass ihm eine inhaltliche Änderung der Verordnung nicht bekannt sei und die öffentliche Auslegung ohnehin erst am 26.10.2022 beginnen soll. Nach umfassender Diskussion über das weitere Vorgehen einigt sich der Ausschuss darauf den zuvor von Herrn Kiefer vorgelegten Beschlussvorschlag über die Verlängerung der Verordnung um die Bedingung der Übernahme des unveränderten Inhalts der Verordnung vom Oktober 2019 zu ergänzen.

 

StV. Marmor fragt nach, ob es möglich sei an den Eingängen des Königsbornparks eine Beschilderung über die Eigenschaft des Schutzgebietes anzubringen. Herr Kiefer entgegnet, dass die Beschilderung der Schutzgebiete Zuständigkeit des Kreises sei. Die Verwaltung will entsprechend beim Kreis nachfragen, ob eine Beschilderung des Königsbornparks möglich ist.

 

Herr Kiefer verkündet, dass zurzeit noch Fördergelder aus dem interkommunalen Entwicklungs- und Handlungskonzept mit der Gemeinde Windeck zu verwenden sind. Diese Fördergelder sind unter anderem für den Königsbornpark zu verwenden, da dieser Bestandteil des Konzeptes war. Für diesen Zweck wird zurzeit eine Grundlagenstudie erarbeitet. Bestandteil dieser Grundlagenstudie ist eine Bestandsaufnahme bei der eine Biotoptypenkartierung und eine Artenschutzprüfung erfolgen sowie der Baumbestand des Königsbornparks erfasst wird. Ziel ist hier für die Zukunft Bewertungsgrundlagen zu schaffen, um einzustufen zu können welche Maßnahmen aus artenschutzrechtlicher und ökologischer Sicht in diesem Gebiet sinnvoll und umsetzbar sein könnten. Perspektivisch werden erste Ergebnisse dieser Studie seitens des Planungsbüros gegen Ende des Jahres 2022 erwartet. Falls bis dahin vorhanden, sollen diese Ergebnisse in der diesjährigen Dezembersitzung des Umweltausschusses am 08.12.2022 vorgestellt werden.

 

 


Der Ausschuss fasst demnach den folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Umweltausschuss der Marktstadt Waldbröl befürwortet einstimmig die Verlängerung der Schutzausweisung des Königsbornparks durch den Oberbergischen Kreis, unter der Voraussetzung, dass die mit Datum vom 10.10.2019 geltende Verordnung ohne inhaltliche Änderungen fortgeführt wird und beauftragt die Verwaltung im Rahmen der öffentlichen Beteiligung entsprechend Stellung zu nehmen.