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Auszug - Beschrankung der Zuwegung zum Naturschutzgebiet "Hohes Wäldchen" - siehe hierzu TOP 1 der Niederschrift der gemeinsamen Sitzung des Umweltauschusses und des Ausschusses für Kultur und Tourismus vom 04.04.2022  

 
 
Sitzung des Umweltauschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 19.10.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:32 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzende Hein erläutert den Hintergrund zu diesem TOP: Bei der gemeinsamen Sitzung des Kultur- und Tourismus sowie des Umweltausschusses und der Gemeinde Windeck hat eine Ortsbesichtigung zum Bereich der möglichen Beschrankung stattgefunden. In den dortigen Gesprächen kam der Vorschlag auf eine Beschrankung einzurichten. Der Ausschuss nahm diesen Vorschlag zustimmend zur Kenntnis. Folglich erfolgte jedoch keine weitere Entscheidung. Demnach soll in der heutigen Sitzung darüber beraten werden, ob der Umweltausschuss einer solchen Beschrankung zustimmt.

Bei einer Beschrankung wäre zu beachten, dass die Befahrbarkeit für die Eigentümer betroffener Waldstücke gewährleistet bleiben muss. Zudem müssen Radfahrer die Schranke umfahren können.

StV. Idelberger fragt nach, ob die Beschränkung der Befahrbarkeit auch über einen Poller anstelle einer Schranke möglich sei. Vorteilhaft wäre hier die einfachere Passierbarkeit für die Radfahrer. Zudem fragt er, ob man den Eigentümern der betroffenen Waldstücke Schlüssel oder einen Zahlencode zum Öffnen der Schranke geben könne. Herr Kiefer entgegnet, dass es bei der hohen Anzahl an Eigentümern entsprechend viele Schlüssel herausgegeben werden müssten und das Schloss demnach schnell abgenutzt und beschädigt würde und demnach zu häufig ausgetauscht werden müsste. Zudem erklärt er, dass die Art der Beschränkung der Befahrbarkeit zunächst keine entscheidende Rolle spiele und erstmal die Frage zu klären sei, ob rechtlich eine Einschränkung der Befahrbarkeit möglich sei.

StV. Pampus fragt nach, wo genau die Schranke errichtet werden würde. Vorsitzende Hein erklärt, dass die Schranke direkt an dem Parkplatz gegenüber von Gut Ommeroth angebracht werden solle. StV. Hennelein entgegnet, dass er die Platzierung der Schranke an diesem Ort nicht als sinnvoll ansehen würde, da sich hinter diesem Bereich noch zahlreiche Wirtschaftswege befänden über die man die Schranke umfahren könnte. Er schlägt vor die Schranke hinter dem letzten Abzweig, an dem der Radweg in Richtung Hennef verläuft, anzubringen.

Der Ausschuss einigt sich darauf, dass sich interessierte Ausschussmitglieder die von StV. Hennelein erläuterte Örtlichkeit der glichen Beschrankung in Eigenregie ansehen und man von einer gemeinsamen Ortsbesichtigung durch den gesamten Umweltausschuss absieht. Die weitere Diskussion dieses TOP wird dann in der Sitzung des Umweltausschusses vom 08.12.2022 erfolgen.