Bürgerinformationssystem

Auszug - 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktstadt Waldbröl "Industriepark Hermesdorf III"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 28.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Nachtrag zur Einladung vom 18.11.2022: Verschiebung Tagesordnungspunkt - Planungswettbewerb „Multifunktionale Halle als soziokulturelle Begegnungsstätte und Marktplatz“ - in den nichtöffentlichen Teil Ortsbesichtigung: Pochestraße (gegenüber Hausnummer 26), 16:15 Uhr
III/796/2022 52. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktstadt Waldbröl "Industriepark Hermesdorf III"
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta Schmitz
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger begrüßt zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 Herrn Erhardt und Herrn Chamorro von der OAG.

 

Vorsitzender Steiniger schlägt dem Ausschuss vor, dass nach der Vorstellung durch die OAG die einzelnen Beschlüsse über die Eingaben zusammengefasst werden.

StV. Hein stellt den Antrag, dass aus Respekt gegenüber den Antragstellern, alle Eingaben einzeln abgestimmt werden.

StV. Pampus stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, dass die Beschlussfassungen in den Rat verlegt werden.

Vorsitzender Steiniger möchte zunächst die Präsentationen abwarten, danach die Sitzung kurz für 5 Minuten zur Beratung in den Fraktionen unterbrechen, um dann über die Anträge abstimmen. Der Ausschuss ist damit einverstanden.

 

Herr Erhardt erläutert die umfangreiche Beschlussvorlage und die angefügte Präsentation. Er weist drauf hin, dass dieses Thema die Politik bereits seit den frühen 80er Jahren beschäftigt. Damals war von wesentlich größeren Gewerbe- und Industrieflächen die Rede. Er spricht die dringende Empfehlung aus, hier nun Planungsrecht zu schaffen. In der ganzen Stadt gäbe es zurzeit keine freien Industrie- und Gewerbeflächen. Die jetzige Planung des Regionalplanes umfasst 46 ha Industrie- und Gewerbefläche, die Flächennutzungsplanung 32,1 ha. Quellbereiche, schützenswerte Landschaftsbestandteile und zwei kleine Waldbereiche sind ebenfalls Bestandteil der Planung. Für das anfallende Niederschlagswasser soll eine Vergrößerung der Regenrückhaltung vorgenommen werden, um dem Hochwasserschutz Rechnung zu tragen.

 

Er erläutert den Bebauungsplanentwurf. Er weist darauf hin, dass ein großer Teil aus Böschungsflächen bestehe, welche begrünt werden. In Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde stellen diese damit bereits 50 % der Ausgleichsflächen. Im Bebauungsplan sind 30,2 ha Industrie- und Gewerbeflächen ausgewiesen, wovon 8,1 ha nicht zur Bebauung vorgesehen sind. Letztendlich sind 22,1 ha überbaubar. 3,6 ha entfallen auf neue Verkehrsflächen. Eine ökologische Grünfläche ist im östlichen Bereich vorgesehen. Fehlende Ausgleichsflächen mit einer Größe von insgesamt 13,3 ha wurden in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Aggerverband außerhalb des Plangebietes gefunden. Diese liegen überwiegend in Waldflächen aber auch in Gewässerbereichen, so dass hier nicht noch zusätzlich die Landwirtschaft beeinträchtigt wird. Es sei auch das erste Industrie- und Gewerbegebiet, in dem eine Dachbegrünung vorgesehen werde. Damit sei man in Waldbröl ein Vorbild.

Er verweist noch auf die redaktionellen Änderungen, dass es bei den Eingaben 1 und 5 in der Planerischen Stellungnahme eine Änderung der Bezeichnung von Annahmebeschluss in Feststellungsbeschluss gibt.

 

Nach weiteren Erläuterungen wird die Sitzung für 5 Minuten zur Beratung unterbrochen.

 

Vorsitzender Steiniger lässt anschließend zunächst über den Antrag von StV. Pampus auf Vertagung in die Ratssitzung abstimmen. Der Antrag wird bei vier Ja-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

Vorsitzender Steiniger entspricht danach ohne vorherige Abstimmung dem Antrag von StV. Hein, alle Eingaben einzeln abzustimmen.

Der Ausschuss fasst daraufhin folgende Beschlüsse:

 

 


1. rgereingabe eines Ehepaars mit Schreiben vom 17.07.2018

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht dem Einwand bzw. der Anregung im Sinne der planerischen Stellungnahme.

 

 

2. rgereingabe mit Schreiben vom 17.07.2018

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung durch die Ergänzungen der Umweltberichte gemäß der planerischen Stellungnahme.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 08.06.2018 frühzeitig beteiligt. Die Stellungnahmen konnten bis zum 31.07.2018 abgegeben werden. Zehn planungsrelevante Eingaben liegen vor.

 

 

1. Geologischer Dienst NRW mit Schreiben vom 20.06.2018

1.1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Gefährdungspotentiale sind nicht bekannt.

 

 

1.2

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung stellt bei zwei Gegenstimmen fest, dass die Anregung nicht die 52. FNP Änderung betrifft sondern den Bebauungsplan Nr. 11 F und verweist diese an das Verfahren des Bebauungsplans Nr. 11 F.

 

 

1.3

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Anregung nicht die 52. FNP Änderung betrifft sondern den Bebauungsplan Nr. 11 F und verweist diese an das Verfahren des Bebauungsplans Nr. 11 F.

 

 

 

 

2. Westnetz GmbH, Regionalniederlassung Sieg mit Schreiben vom 21.06.2018

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise bis auf die Ausschreibungsempfehlung für die Begründung der 52. FNP Änderung zur Kenntnis und verweist inhaltlich an das Verfahren des Bebauungsplans Nr. 11 F.

 

 

3. Bezirksregierung Arnsberg, Bergbau und Energie NRW mit Schreiben vom 21.06.2018

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei einer Enthaltung einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Im Zuge der Ausführungsplanung wird über Bodenproben zusätzliche Erkenntnis erlangt.

 

 

4. Stadtwerke Waldbröl mit Schreiben vom 03.07.2018

 

4.1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise bezüglich der Schmutzwasserentsorgung zur Kenntnis. Außerhalb des Bauleitplanverfahrens erfolgt im Zuge der Erschließungsplanung und Umsetzung der Maßnahmen eine einvernehmliche Abstimmung mit den Stadtwerken Waldbröl.

 

4.2 .

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise bezüglich der Niederschlagswasserentsorgung zur Kenntnis. Außerhalb des Bauleitplanverfahrens erfolgt im Zuge der Erschließungsplanung und Umsetzung der Maßnahmen eine einvernehmliche Abstimmung mit den Stadtwerken Waldbröl. Zum besseren Verständnis bei der Planumsetzung werden die Inhalte der Spiegelstriche zur Begründung der 52. FNP Änderung als auch in der Begründung des Bebauungsplans Nr. 11 F ergänzt und somit auch an das Verfahren des Bebauungsplans Nr. 11 F verwiesen.

 

 

5. Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V. / Kreisbauernschaft Oberbergischer Kreis e.V. mit Schreiben vom 16.07.2018

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Bedenken des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes im Sinne der planerischen Stellungnahme zurück.

 

 

6. LVR-Dezernat Kultur und Landschaftliche Kulturpflege in Köln mit Schreiben vom 16.07.2018

 

6.1  

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung durch Ergänzungen des Umweltberichts um die Beachtung der Belange der Kulturlandschaftspflege.

 

 

6.2

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung durch Ergänzungen des Umweltberichts um die Beachtung der fortgeschriebenen Belange der Kulturlandschaftspflege.

 

6.3

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht der Anregung im Sinne der planerischen Stellungnahme.

 

6.4

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Einwände im Sinne der planerischen Stellungnahme zurück

 

 

7. Ortsbauernschaft Waldbröl mit Schreiben vom 18.07.2018

 

7.1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Die geäerten Infrastrukturmängel werden seitens der Marktstadt Waldbröl sukzessive außerhalb des Planverfahrens verbessert.

 

 

7.2

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Einwände im Sinne der planerischen Stellungnahme zurück.

 

 

7.3

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Einwände im Sinne der planerischen Stellungnahme zurück. 

 

 

7.4

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat berücksichtigt die Einwände. Sie werden im Sinne der Stellungnahme außerhalb des Planverfahrens ausgeräumt.

 

 

7.5

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Bedenken im Sinne der planerischen Stellungnahme zurück.

 

 

7.6

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Bedenken im Sinne der planerischen Stellungnahme zurück.

 

7.7

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Bedenken im Sinne der planerischen Stellungnahme zurück.

 

 

7.8

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat berücksichtigt den Einwand im Sinne der planerischen Stellungnahme.

 

 

 

7.9

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht dem Hinweis durch die Inhalte der Planung des B-Plans Nr. 11 F.

 

 

8. Aggerverband mit Schreiben vom 23.07.2018

 

8.1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Die Sachverhalte werden im Zuge der Erschließungs- und Ausführungsplanung außerhalb des Bauleitplanverfahrens einvernehmlich mit dem Aggerverband und der Unteren Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises abgestimmt.

 

 

8.2

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Hinweise Inhalt der Planung sind und berücksichtigt werden. Der BP 11 F stellt die Maßnahmen detaillierter dar.

 

 

8.3

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Sie werden im Zuge der Erschließungs- und Ausführungsplanung außerhalb des Bauleitplanverfahrens einvernehmlich mit dem Aggerverband und den Stadtwerken abgestimmt.

 

 

 

 

8.4

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht dem Hinweis im Sinne der planerischen Stellungnahme.

 

 

9. Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle OBK mit Schreiben vom 25.07.2018

 

9.1

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat entspricht den Bedenken. Die Bedenken wurden bzw. werden im Sinne der Stellungnahme ausgeräumt.

 

 

9.2

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat weist die Bedenken zurück.

 

 

 

10. Nahverkehr Rheinland GmbH in Köln mit Schreiben vom 31.07.2018

 

10.1

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Anregungen nicht die Inhalte der 52. FNP Änderung betreffen. Die Abwägung der Belange werden an das Bauleitplanverfahren zum BP 11 F weitergeleitet und dort abgehandelt.

 

 

10.2

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die Anregungen nicht die Inhalte der 52. FNP Änderung betreffen. Die Abwägung der Belange werden an das Bauleitplanverfahren zum BP 11 F weitergeleitet und dort abgehandelt.

 

 

 

Offenlagebeschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt bei bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung der 52. Änderung des Flächennutzungsplans „Industriepark Hermesdorf“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation OAG (8541 KB) PDF-Dokument (10405 KB)