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Auszug - Zuwegung zum Naturschutzgebiet "Hohes Wäldchen" - siehe gemeinsame Sitzung am 04.04.2022 des Umweltausschusses und des Ausschusses für Kultur und Tourismus der Marktstadt Waldbröl sowie des Ausschusses für Umwelt, Wirtschaft, Tourismus und Kultur der Gemeinde Windeck - Sitzung des Umweltausschusses am 19.10.2022   

 
 
Sitzung des Umweltausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 08.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:21 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzende Hein erläutert, dass dieser TOP bereits in der letzten Umweltausschusssitzung besprochen wurde und man am Ende so verblieben sei, dass sich interessierte Ausschussmitglieder die möglichen Orte für eine Beschrankung in Eigenregie ansehen sollten, um nun in der heutigen Sitzung eine Entscheidung zu treffen.

StV. Steiniger fragt bei der Verwaltung nach, ob die rechtliche Prüfung für die Möglichkeit der Errichtung einer Beschrankung bereits erfolgt sei. Herr Kiefer teilt mit, dass es sich bei der zur Diskussion stehenden Straße um eine öffentlich gewidmete Straße handle. Um eine Beschrankung jeglicher Form anzustreben, müsste die Verwaltung beim Straßenverkehrsamt einen verkehrsrechtlichen Antrag stellen. Seitens der Verwaltung wurden darüber hinaus eine Option für eine möglichst sinnhafte Beschrankung entwickelt.  Eine Schranke wurde als nicht sinnvoll angesehen, vor allem aufgrund der Notwendigkeit diese mit einem Schloss zu versehen und entsprechend viele Schlüssel verwalten zu müssen. Als technisch sinnvollste Lösung komme demnach ein Poller in Betracht, der mit einem Dreikantschloss versehen wird. 

Bei der Platzierung des Pollers nahe der Kreuzung bei Fort Ommeroth solle darauf geachtet werden, dass die Straße randseits mit Findlingen auf eine verbleibende Mindestfahrbahnbreite einengt wird, sodass sie bspw. ein Sattelschlepper oder die Feuerwehr dennoch weiterhin passieren können. In der Mitte der Fahrbahn würde dann ein umlegbarer Poller aufgestellt. Fahrradfahrer könnten den Poller problemlos umfahren. Hintergrund hierzu ist, dass sich hinter diesem Bereich der Abzweig zum überregionalen Radweg nach Hennef befindet und man demnach keine Abbindung bzw. Verhinderung des Radverkehrs provozieren möchte. Auf dieser Basis würde die Verwaltung nun einen verkehrsrechtlichen Antrag stellen und über das Ergebnis dann in einer folgenden Umweltausschusssitzung berichten. 

Bei der anschließenden Diskussion im Ausschuss über die Platzierung der Schranke wird dem Vorschlag der Verwaltung, den Poller bei Fort Ommeroth anzubringen, insgesamt zugestimmt. Vorteile werden hier z.B. darin gesehen, dass die Autofahrer bereits weit weg vom eigentlichen Ziel des Hohen Wäldchens angehalten werden und demnach eher nicht die ansonsten kurze Strecke zu Fuß laufen und ihr Auto quer vor dem Poller parken. Zudem wäre der Poller bei einer Positionierung weiter hinten im Wald und somit näher beim Naturschutzgebiet „Hohes Wäldchen“ eher anfällig für Vandalismus, da sich die entsprechenden Autofahrer näher an ihrem Ziel befänden und sich an diesem eher abgelegenen Ort ungestörter fühlen würden.

Als Argument für eine Platzierung des Pollers möglichst nah am Naturschutzgebiet „Hohes Wäldchen“ wird angeführt, dass der Poller hinter Fort Ommeroth noch über mehrere Wirtschaftswege umfahren werden könnte. Der Ausschuss ist insgesamt der Meinung, dass diese Wirtschaftswege schwer befahrbar und zudem nicht für jedermann kenntlich seien, sondern eher unter ortskundigen Einheimischen bekannt seien. Insgesamt sieht der Ausschuss also mehr Vorteile in der Platzierung des Pollers bei Fort Ommeroth und spricht sich demnach für diese Lösung aus.

Vorsitzende Hein ergänzt, dass Herr Schumacher vom (Rheinisch) Bergischen Naturschutzbund, der krankheitsbedingt nicht an der heutigen Sitzung teilnehmen könne, ihr noch eine Stellungnahme zur Beschrankung der Zuwegung zum Naturschutzgebiet „Hohes Wäldchen“ hat zukommen lassen. In seiner Stellungnahme spricht sich Herr Schumacher, vor allem aufgrund diverser Beeinträchtigungen des  Naturschutzgebietes durch unzulässige Verhaltensweisen zahlreicher Besucher, r die Beschrankung der Zuwegung aus.

Vorsitzende Hein unterbricht die Sitzung um 17:35 Uhr, um den Gästen die Möglichkeit zur Meinungsäerung zu bieten. Herr Groß erläutert wie wichtig es sei, dass den entsprechenden Waldbesitzer weiterhin die Möglichkeit gegeben sein muss ihr Waldgebiet zu erreichen. Demnach spricht er sich aufgrund der Problematik mit dem Schloss und der Vielzahl von Schlüsseln gegen die Errichtung einer Schranke aus. Die Errichtung eines Pollers sieht er ebenfalls mit einem erheblichen Aufwand für die Waldbesitzer verbunden, kann dieser Idee jedoch unter Betrachtung aller Umstände grundsätzlich zustimmen. Herr Grabowski stimmt der Errichtung eines Pollers ebenfalls zu. Herr Groß äert seine Bedenken dazu, dass ein Dreikantschlüssel grundsätzlich von jedermann besorgt werden könnte und demnach auch Unbefugte den Poller umlegen könnten. S.B. Greb ergänzt, dass folglich nach der Errichtung des Pollers entsprechend Kontrollen durchgeführt und Strafzettel verteilt werden sollten, um Unbefugte vom Zutritt abzuschrecken.

Vorsitzende Hein nimmt die Sitzung um 17:38 Uhr wieder auf.

Herr Kiefer stellt dem Ausschuss den folgenden Beschlussvorschlag vor, über den der Ausschuss wie folgt abstimmt:

 


Beschluss:

 

Der Umweltausschuss beauftragt einstimmig die Verwaltung, auf Grundlage der vorgestellten Planung einen Antrag beim Straßenverkehrsamt zur Errichtung eines Pollers an dem Standpunkt nördlich von Fort Ommeroth zu stellen. (Kartenausschnitt anfügen)