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Auszug - FDP-Antrag betr. Vorbereitung auf flächendeckenden Stromausfall  

 
 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
TOP: Ö 5.5
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
I/819/2022 FDP-Antrag betr. Vorbereitung auf flächendeckenden Stromausfall
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV. Greb erläutert den Antrag und fragt, ob es im Krisenfall Anlaufstellen für die Bürgerschaft gibt.

 

Herr Domke antwortet, dass sich die Verwaltung bereits mit diesem Thema beschäftigt. Formal sind nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz die Kreise und kreisfreien Städte zuständige Katastrophenschutzbehörde.

Bei überörtlichen Großeinsatzlagen oder in Katastrophenfällen müssen diese das Zusammewirken der Feuerwehren und Hilfsorganisationen gewährleisten. Bei örtlichen, regional begrenzten Krisenfällen sind die Gemeinden für Hilfeleistungen zuständig. Zur Zeit finden intensive Vorbereitungen und Abstimmungen zwischen Kreis und den Gemeinden statt, um sich adäquat auf das Szenario eines flächendeckenden Stromausfalls vorzubereiten. Federführend ist der Kreis; die örtlichen Verwaltungen und Feuerwehren sind eingebunden. Besonders die Öffentlichkeitsarbeit und die Empfehlungen hierzu für die Bürgerschaft sollen zentral über den Kreis koordiniert werden und einheitlich für alle Kommunen erfolgen. Die letzte Arbeitssitzung beim Kreis zu diesem Thema datiert vom 02.12.2022 und enthält den Entwurf einer Zielvereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Kreis und Gemeinden sowie eines diesbezüglichen gemeinsamen Flyers. Es werden auch Schulungen und Übungen durch den Kreis angeboten.

Die Verwaltung schlägt vor, wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Themas und den  einher gehenden Auswirkungen auf den Haushalt eine entsprechende Beratung zu gegebener Zeit im Haupt- und Finanzausschuss zu führen.

 

StV. Giebeler weist ebenfalls auf die Zuständigkeit des Oberbergsichen Kreises hin. Er regt an, das Ergebnis abzuwarten, um keine doppelte Arbeit zu leisten.

 


Beschluss:

 

Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis vom Vorschlag der Verwaltung wie oben ausgeführt.