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Auszug - Beratung über die Ortsbesichtigung des Königsbornparks  

 
 
Sitzung des Umweltausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 14.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Ortsbesichtigung TOP 1 um 16:15 Uhr; Treffpunkt siehe beigefügten Plan
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzende Frau Hein gibt einen kurzen Rückblick über die Ortsbesichtigung im Königsbornpark. Es wurden die markantesten und schutzwürdigsten Bäume der Baumbestandsbewertung von Herrn Dipl.-Ing Berkey betrachtet. Die Mitglieder des Umweltausschusses sind sich einig, dass der Charakter des nigsbornparks in seiner jetzigen Form als Ort der Erholung und Ruhe erhalten bleiben muss. Spielgete und ähnliches zur Freizeitgestaltung sollen nicht in den Königsbornpark, da in Zukunft auf dem Merkurgelände r die unterschiedlichen Altersgruppen Freizeitangebote zur Verfügung stehen werden.

 

Um den Königsbornpark ökologisch weiter aufzuwerten wird vorgeschlagen, in geeigneten Parkbereichen die Natur sich selbst zu überlassen. Pflegemaßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht an Bäumen und Sträuchern müssten allerdings durchgeführt werden.

 

Mit der Unterschutzstellung der Saatkrähenkolonie bis Ende 2025 wird der Königsbornpark als Erholungs- und Ruhepark weiter aufgewertet. Eine langfristige Unterschutzstellung des Königsbornparks wäre wünschenswert. Dies ist jedoch nur mit dem Eigentümer Klinikum Oberberg zu realisieren. Zurzeit ist das Klinikum Oberberg, vertreten durch Geschäftsführer Herrn Klein, diesbezüglich gesprächsbereit obwohl dem Klinikum schon Anfragen für eine bauliche Nutzung des Königsbornparks vorliegen.

 

Eine Unterstützung des Klinikums zur Erhaltung des Parks könnte durch einen Teil des Haushaltsansatzes von 20.000€r Maßnahmen zum Beispiel Neuplanzungen im Königsbornpark finanziert werden. Beispielsweise könnte der Ansatz für Informationstafeln der besonders schutzrdigen Bäume verwendet werden, da diese einen außerschulischen Lerneffekt haben. Der Sperrvermerk für diesen Haushaltsansatz muss frühzeitig aufgehoben werden.

 

Aus dem Ausschuss ergibt sich die Frage welche Behörder die Unterschutzstellung der Bäume als Naturdenkmal zuständig ist.

 

Hinweis der Verwaltung….

 


Beschluss: