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Auszug - Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und Ökokonto der Marktstadt Waldbröl - Vortrag von Herrn Müller, Ingenieurbüro HKR  

 
 
Sitzung des Umweltausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Umweltausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.08.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:03 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
Zusatz: Hinweis: Ortsbesichtigung zu TOP 6 erfolgt in Eigenregie
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Müller des Ingenieurbüros HKR, stellt sich und das Ingenieurbüro vor. Herr Müller stellt seine vorbereitete Präsentation zum Thema Ökokonto der Marktstadt Waldbröl vor. Diese wird der Niederschrift beigefügt.

 

Ein Ökokonto ist eigentlich eher ein Ökosparbuch. Auch private Eigentümer wie Bsp. Landwirte können Ihre Flächen der Kommune als Nutzbare Fläche für Ökopunkte anbieten. Die Marktstadt Waldbröl hat 4 ausgewiesene Ökokontoflächen.

 

1. Waldgebiet Nutscheid mit ursprünglich 84.000 Ökopunkten

2. Obstwiese Wilkenroth mit ursprünglich 57.300 Ökopunkten

3. Obstwiese Bladersbach mit ursprünglich 45.000 Ökopunkten

4. Grünlandextensivierung Neuenhähnen mit ursprünglich 117.918 Ökopunkten

 

Aus dem Ausschuss kam die Frage auf, ob die Erstellung eines Ökokontos für Naturschutzmaßnahmen eine verpflichtende Aufgabe sei?

 

Das Ökokonto ist eine freiwillige Aufgabe der Marktstadt Waldbröl. Dieses Ökokonto wird beim Oberbergischen Kreis geführt und die dafür nutzbaren Flächen von der Bergischen Agentur für Kulturlandschaft gGmbH ausgewiesen. Bauherren, die nicht im Innenbereich nach § 34 BauGB bauen, sind verpflichtet für die Dauer von mindestens 30 Jahren 5 Obstbäume als Ausgleich zu pflanzen.

 

Diese Verpflichtung übernimmt die Marktstadt Waldbröl durch das Ökokonto für die Bauherren. Der Bauherr und die Marktstadt Waldbröl schließen einen Vertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren und der Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung seitens des Bauherrn.

 

Der Ausschuss stellt außerdem die Frage, wie die Eingriffe in Natur und Landschaft im geplanten Industriegebiet ausgeglichen werden?

 

Die geplante Erweiterung im Industriegebiet macht den Nachweis von Ausgleichsmaßnahmen und damit von Ökowertpunkten und Bodenwertpunkten notwendig. Hierfür reicht das städtische Ökokonto dieser Punkte nicht aus. Ein Teil der Ausgleichsmaßnahmen können auf Hang- und Randflächen des Industriegebietes selbst umgesetzt werden. Zusätzlich werden Maßnahmen des Aggerverbandes als Ökowertpunkte und Bodenwertpunkte eingekauft, ebenso auch weitere Maßnahmen durch externe Akteure im Oberbergischen. In Summe sind für das Projekt ca. 820.000 Ökopunkte und 470.000 Bodenwertpunkte durch Maßnahmen außerhalb des B-Plan-Gebietes auszuweisen.

Details sind unter https://www.waldbroel.de/rathaus/bauleitplanung/ - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag-2022, S.40-60 zu entnehmen.

 

Der Ausschuss bittet die Verwaltung 1x jährlich Ökopunkte Konto im Umweltausschuss vorzustellen