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Die Entwässerungssatzung steht zur Novellierung an. Die vorgelegte neue Satzung orientiert sich an der textlichen Vorgabe der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Diese wurde im Vorfeld mit der juristischen Abteilung der Kommunalen Abwasserberatung NRW abgestimmt. Zur verbesserten Vergleichbarkeit wurde die alte Satzung sowie die Mustersatzung dem neuen Satzungsentwurf in tabellarischer Form gegenüberstellt (Synopse). Die Präsentation erfolgt durch Herrn Hippe. Es erhebt sich eine angeregte Diskussion.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig / der Rat der Marktstadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung.
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