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Auszug - 9. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 31.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
IV/920/2023 9. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzept der Marktstadt Waldbröl
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Markus Mitze
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Gemäß § 47 Landeswassergesetz NRW sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, mit dem Abwasserbeseitigungskonzept der Oberen Wasserbehörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Pflichten vorzulegen. Das Abwasserbeseitigungs-konzept ist alle 6 Jahre fortzuschreiben. Die 8. Fortschreibung wurde 2017 vorgelegt, sodass nun die 9. Fortschreibung vorzulegen ist.

Die ausgearbeitete Fortschreibung umfasst neben der Darstellung der vorhandenen Entwässerungssituation im Stadtgebiet und der vorgesehenen Erweiterungen vor allem die Ausweisung der geplanten Maßnahmen, verbunden mit einem Rückblick auf die Umsetzung der im Zuge der letzten Fortschreibung vorgesehenen Maßnahmen. Dabei sind vor allem die von der Wasserbehörde eingeforderten Schwerpunkte Kanalsanierung, Fremdwasserreduzierung und Niederschlagswasserbehandlung zu betrachten. Diese bilden folgerichtig den Schwerpunkt der Maßnahmenplanung in den nächsten 6-Jahres-Zeiträumen. Im Rahmen der Kanalsanierung steht die Erfüllung der sich aus dem Landeswassergesetz in Verbindung mit der Selbstüberwachungs-verordnung und dem Runderlass zum Kanalbetrieb ergebenen Anforderungen im Mittelpunkt. Die Zweitbefahrung wurde im Jahr 2020 abgeschlossen. Im Anschluss wurde im Jahr 2021 mit der Drittbefahrung begonnen. Die erforderlichen baulichen Sanierungen sind gebietsweise entsprechend den Kläranlageneinzugsgebieten berücksichtigt.

Bei der Fremdwassersanierung bildet aufgrund der gestellten Anforderungen das Trennsystem im Einzugs-gebiet der Kläranlage Homburg-Bröl den Schwerpunkt. Im Abwasserbeseitigungskonzept ist zunächst die Sanierung der öffentlichen Kanalisation eingeplant.

Zur Reduzierung der hydraulischen und stofflichen Gewässerbelastungen aus den städtischen Niederschlagswassereinleitungen im Bereich des Gewerbegebietes ist in Abstimmung mit dem zuständigen Aggerverband und der Genehmigungsbehörde der Bau der Retentionsbodenfilteranlagen Breslauer Straße und Wiehler Straße vorgesehen. Mit der Umsetzung der Maßnahmen soll im Jahr 2024 begonnen werden. Für die städtischen Niederschlagswassereinleitungen wurde mit der Genehmigungsbehörde vereinbart, die aus den Einleitungen resultierenden hydraulischen und stofflichen Belastungen nach dem DWA-Arbeitsblatt 102 zu überprüfen und zu bewerten. Aus den Überprüfungen werden in Zukunft weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Gewässerbelastung erforderlich, welche dann entsprechend in die langfristigen Planungen eingestellt werden müssen.

Zeitliche Verteilung der Kosten in Tausend Euro [T€]

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

2029

2030-2035

3.674

6.809

6.339

4.189

2.754

2.269

10.814

36.848

 

Die erforderlichen Mittel sind bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2024 berücksichtigt.

 


Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat, die 9. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes in der vorgelegten Fassung zu beschließen.