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Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2022 vorliegen und mithin zum Abschlussstichtag 31.12.2022 kein Gesamtabschluss aufzustellen ist.
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