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Auszug - Erlass des 6. Nachtrags vom zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Marktstadt Waldbröl vom 17.12.2004  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Kiefer erläutert, dass die Beschlussvorlage nicht wie in der Vorlage angegeben am 27.09.2023 im Rat entschieden werden soll, sondern zunächst nur vorab im Bauausschuss ein empfehlender Beschluss gefasst werden soll.

Stattdessen soll die Vorlage nach der noch ausstehenden Gebührenkalkulation der Kämmerei gemeinsam mit den neuen Gebührensätzen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2023 beraten und in der Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl am 29.11.2023 beschlossen werden.

Vorsitzende Pampus stellt dem Ausschuss den Beschlussvorschlag vor, über den der Ausschuss wie folgt abstimmt:

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr der Marktstadt Waldbröl empfiehlt einstimmig dem Rat der Marktstadt Waldbröl zu beschließen, den 6. Nachtrag vom               zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßeneinigungsgebühren (Straßenreinigungs-  und Gebührensatzung) in der Marktstadt Waldbröl vom 17.12.2004 in der als Anlage beigefügten Fassung zu erlassen.

 

Anlagentext:

 6. Nachtrag vom zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), der §§ 3und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18.12.1975 (GV. NRW. S. 706, ber. 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze vom 25.10.2016 (GV. NRW. S 868) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969, GV. NRW.S. 712, SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.04.2023 (GV. NRW. S. 233) hat der Rat der Marktstadt Waldbröl in seiner Sitzung vom 27.09.2023 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Das Straßenverzeichnis gemäß § 2 Absatz 1 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004, in der Fassung des 5. Nachtrag vom 12.12.2017, wird wie folgt geändert:

 

 

im Ortskern Waldbröl:

 

Auf dem Heidberg

Übertragung auf die Anlieger:   bisher: F   neu: G

Eichendorffweg

Übertragung auf die Anlieger:   bisher: F   neu: G

Eisenstraße

Übertragung auf die Anlieger:   bisher: F   neu: G

 

 

§ 2

Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

Bekanntmachungsanordnung:

Der 6. Nachtrag vom zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 7 abs. 6 der GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht öffentlich bekannt gemacht worden,

c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet,

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Waldbröl vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Waldbröl, den

 

Weber

rgermeisterin