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Auszug - Gebührenkalkulation 2024 des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Betriebsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 09.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:59 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
IV/959/2023 Gebührenkalkulation 2024 des Abwasserwerks der Marktstadt Waldbröl
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Beneteau/Kujbida
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Das Abwasserwerk hat jährlich eine Gebührenkalkulation durchzuführen. In der Kalkulation für das Jahr 2024 haben sich hauptsächlich Veränderungen im Bereich Schmutzwasser, abflusslose Gruben und Kleineinleiter ergeben. Im Bereich der übrigen Gebührensätze haben sich nur marginale Veränderungen ergeben, die von der Verwaltung als unerheblich beurteilt werden.

In der Präsentation der Gebührenkalkulation 2024 zu Beginn erwähnte Herr Kujbida, dass aufgrund von Formelfehlern eine überarbeitete Gebührenkalkulation allen Mitgliedern im Anschluss zur Verfügung gestellt wird. Frau Gümpel eruterte das Zahlenwerk an entsprechender Stelle.

Die vorgeschlagene Beschlussvorlage erhielt Zustimmung von allen Anwesenden, es wurde jedoch vereinbart, die Gebühr für Kleineinleiter, statt auf 1,60 € auf 4,54 € pro m³ festzulegen.

 


Beschluss:

 

 

Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig:

 

Die Schmutzwassergebühr soll von 4,65 EUR/m³ auf 4,54 EUR/m³ angepasst werden.

Die Gebühr für abflusslose Gruben soll von 4,65 EUR/m³ auf 14,84 EUR/m³ angepasst werden.

Die Gebühr für Kleineinleiter DIN Gruben soll von 1,86 EUR/m³ auf 0,65 EUR/m³ angepasst werden.

Die Gebühr für Kleineinleiter soll von 4,65 EUR/m³ auf 4,54 EUR/m³ angepasst werden.

Die restlichen Gebührensätze sollen aufgrund marginaler Veränderungen nach Auffassung des Betriebsausschusses unverändert bleiben. 

 

Hierzu empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig dem Rat der Marktstadt Waldbröl, die Änderungen mit Inkrafttreten der neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Marktstadt Waldbröl zum 01.01.2024 zu beschließen.