Bürgerinformationssystem
Bachelorstudent Tom Müller trägt die Änderungen zum I. Nachtrag über die Kostenersatz- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr in Waldbröl anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Diese Präsentation ist dem Original der Niederschrift beigelegt bzw. wird im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Auf Nachfrage antwortet Fachbereichsleiter Becker, dass alle bisher angefallenen Fehlalarme abgerechnet wurden. Die Zahl der Fehllarme geht insgesamt zurück. Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Marktstadt Waldbröl den als Anlage beigefügten I. Nachtrag zu § 3 der Satzung über die Kostenersatz- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr in der Marktstadt Waldbröl einschließlich der Gebührenkalkulation zu beschließen. Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2024 in Kraft.
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