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Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig den als Anlage beigefügten I. Nachtrag zu § 3 der Satzung über die Kostenersatz- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr in der Marktstadt Waldbröl einschließlich der Gebührenkalkulation. Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2024 in Kraft.
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