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Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Einrichtungen für obdachlose Personen und Übergangswohnheime für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge der Marktstadt Waldbröl. Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Übergangsheims für Aussiedler in 51545 Waldbröl, Aspenweg 12, 12a, 14, 14a, 16 und 16a vom 26.03.1992 und die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Übergangsheims für Aussiedler, Kaiserstraße 59, 51545 Waldbröl, vom 15.12.2000 außer Kraft.
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