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Auszug - Anfrage der CDU-Fraktion - Straßenaufbruchverfolgung  

 
 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
TOP: Ö 11.4
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 29.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:24 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
I/979/2023 Anfrage der CDU-Fraktion - Straßenaufbruchverfolgung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfragen Ratsfraktion/Stadtverordnete(r)
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Fachbereichsleiter Kiefer beantwortet die Fragen.

 

Zu 1 wie erfolgen die Aufbruchgenehmigungen

Genehmigungen erfolgen auf Antrag.

 

Zu 2 Aufbruchdatenbank

Es gibt eine Datenbank hierzu.

 

Zu 3 Zulassungskriterienr Strassenbaufirmen

Baufirmen müssen eine Zulassung haben, um im öffentlichen Raum arbeiten zu dürfen.

 

Zu 4 Abnahme der Bauarbeiten am Ende durch die Stadt?

Grundsätzlich werden die abgeschlossenen Arbeiten durch die Stadt abgenommen. In letzter Zeit war dies auf Grund der angespannten Personalsituation nicht immer möglich.

 

Zu 5 Gewährleistungsfrist und Gewährleistungsbürgschaft

Die Gewährleistungsfrist beträgt je nach Antragsteller bis zu 5 Jahren.

 

Zu 6 Gewährleistungsabnahme mit evtl. Mängelbeseitigung

Gewährleistungsabnahmen sind grundsätzlich vorgesehen, werden momentan aber nicht praktiziert. In 2024 soll dies aber durch personelle Verstärkung des Bauamtes erfolgen.