Bürgerinformationssystem
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Fachbereichsleiter Kiefer beantwortet die Fragen.
Zu 1 – wie erfolgen die Aufbruchgenehmigungen Genehmigungen erfolgen auf Antrag.
Zu 2 – Aufbruchdatenbank Es gibt eine Datenbank hierzu.
Zu 3 – Zulassungskriterien für Strassenbaufirmen Baufirmen müssen eine Zulassung haben, um im öffentlichen Raum arbeiten zu dürfen.
Zu 4 – Abnahme der Bauarbeiten am Ende durch die Stadt? Grundsätzlich werden die abgeschlossenen Arbeiten durch die Stadt abgenommen. In letzter Zeit war dies auf Grund der angespannten Personalsituation nicht immer möglich.
Zu 5 – Gewährleistungsfrist und Gewährleistungsbürgschaft Die Gewährleistungsfrist beträgt je nach Antragsteller bis zu 5 Jahren.
Zu 6 – Gewährleistungsabnahme mit evtl. Mängelbeseitigung Gewährleistungsabnahmen sind grundsätzlich vorgesehen, werden momentan aber nicht praktiziert. In 2024 soll dies aber durch personelle Verstärkung des Bauamtes erfolgen.
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