Bürgerinformationssystem
Vorsitzende Frau Hein teilt dem Ausschuss mit, dass die Kreisverwaltung den Antrag zur Aufstellung eines Pollers am hohen Wäldchen in Waldbröl mit der Begründung der bestehenden Beschilderung abgelehnt hat, dass keine doppelte Verkehrsanordnung zulässig ist.
Der Ausschuss schlägt vor Einspruch hiergegen einzulegen. Dafür sollen nun bis Juni diesen Jahres Argumente gesammelt werden von dem NABU, der Feuerwehr und der Forstbetriebsgemeinschaft, aus welchen Gründen es dennoch sinnvoll wäre, dort einen Poller zu platzieren.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||