Bürgerinformationssystem
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Herr
Jaspert erläutert den Sachstand zur Geruchsproblematik in Birkenbach, Baumen
und Windeck. Durch den seit Anfang Juli 2005 praktizierten Chemikalieneinsatz
in Grünenbach konnte nachweislich die Geruchsbelästigung in der Ortslage
Birkenbach eingeschränkt und z. T. gänzlich unterbunden werden. Dies belegen
die ausgewerteten Messdaten bezogen auf die Parameter H2S und Nitrat. Es liegen
ausreichende und durchweg positive Betriebsergebnisse vor. Während des
Versuchszeitraumes wurden die Zugabe- bzw. Dosiermengen verändert und die Auswirkungen
auf die Geruchsbelastungen erfasst und dokumentiert. Herbeigeführte
Unterbrechungen des Dosierbetriebes führten
bereits nach wenigen Stunden zu extremen Geruchsbelästigungen, die von
einzelnen Anwohnern der Ortslage Birkenbach dem Abwasserwerk auch angezeigt
wurden. Bislang sind insgesamt zwei verschiedene Produkte eingesetzt worden.
Mit unterschiedlichen und bedarfsorientierten, variablen Mengenzudosierungen
konnten weitere positive Erkenntnisse gewonnen werden. Anhand der vorliegenden
Ergebnisse kann festgestellt werden, dass bei ausschließlichem Einsatz
chemischer Mittel mit Jahreskosten in Höhe von rd. 10.000 € zu rechnen
ist, um das Geruchsproblem dauerhaft lösen zu können. Ziel ist es jedoch, die
eigentlichen Ursachen der Geruchsentstehung zu beseitigen. Dies ist mit der
Verbesserung der Abflusssituation insgesamt unter Berücksichtigung der zurzeit
gültigen und anerkannten Regelwerke möglich. Innerhalb
der Ortslage Baumen soll eine Abluftbehandlung das von der
Tauchmotorpumpstation zurzeit noch ausgehende Geruchsproblem lösen. Von
Seiten der Gemeinde Windeck liegen erste Anzeigen über Geruchsbelästigungen,
die im Bereich des Übergabeschachtes unterhalb des Bauhofes Windeck auftreten,
vor. Maßnahmen sind von Seiten des Abwasserwerkes noch keine geplant, da sich
mit Fertigstellung der Restkanalisation im Bereich des ‚Waldbröler
Südens’ eine verbesserte hydraulische Situation einstellen wird und damit
Geruchsentstehungen verhindert werden sollten. Dazu muss der Betrieb nach
erreichtem Endausbauzustand abgewartet und neu beurteilt werden. Zum Thema
Birkenbach wird nochmals auf die Sitzungsvorlage verwiesen, die anschließend
von Herrn Klapp, vom Ingenieurbüro Klapp & Müller GmbH weitergehend
erläutert wird. Herr
Klapp erklärt den Vorgang des anaeroben und aeroben Prozesses. Dabei geht er
auf die Geruchsproblematik in Birkenbach ein und weist Möglichkeiten zur
Problemlösung auf. Bedingt dadurch, dass das Netz überdimensioniert ist, muss
die nachweislich zu geringe Fließgeschwindigkeit erhöht und die
Gesamtaufenthaltsdauer des Abwassers auf unter zumindest 8 Stunden reduziert
werden. Dies kann man durch einzelne Druckluftspülstationen erreichen. Im Sinne
des bereits entwickelten Stufenplanes sollen erst einmal 2 von maximal 5
geplanten Stationen errichtet und in diesem Zusammenhang die Übergabe- und
Abflusssituation im Bereich des Freispiegelsammlers in Birkenbach angepasst
werden. StV.
Kalkkuhl fragt nach, ob dem Planungsbüro, das die Baumaßnahme seinerzeit
geplant und betreut hat, ein Planungsschaden nachgewiesen werden kann um
Schadenersatz zu verlangen. Herr
Jaspert und Beigeordneter Berensmeier erklären, dass kein Planungsfehler
nachgewiesen werden kann, da die beauftragte Planungsleistung von dem
Ingenieurbüro erbracht wurde. Im Nachhinein, mit dem heutigen Kenntnisstand
betrachtet, hätte man zusätzliche Ingenieurleistungen beauftragen müssen, dies
wurde jedoch von Seiten des Abwasserwerkes zurückliegend nicht veranlasst, da
erst einmal ausreichende betriebliche Erfahrungen gesammelt werden sollten. Seitens
des Ausschusses werden nunmehr einige Verständnis- und Sachfragen gestellt,
welche durch Herrn Klapp und die Verwaltung beantwortet werden. Nach
weiterer Diskussion wird folgender Beschluss gefasst: Der
Betriebsausschuss beschließt einstimmig die aufgeführten Maßnahmen entsprechend
der vorliegenden Sitzungsvorlage gem. den Positionen Nr. 1 bis 3 in Höhe von
48.000 € netto zu vergeben. Das Umklemmen der Leitungen unmittelbar vor
der Pumpstation Birkenbach soll unabhängig hiervon sofort veranlasst werden, um
die von den betroffenen Bürgern angezeigten, infolge der sich einstellenden
‚Kaminwirkung’ und der damit verbundenen vor allem in den
Nachtstunden auftretenden Gerüche kurzfristig beseitigen zu können. |
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