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Die Vorstellung und Erläuterung des Jahresabschlusses für 2023 erfolgt durch die Betriebsleitung des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl, dem Betriebsführer und Frau WPin/StBin Monika Wickert von der PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte. Der testierte Prüfbericht wurde den Mitgliedern vorab per E-Mail zwecks Vorprüfung zur Verfügung gestellt. Die Präsentation wird der Niederschrift angehangen. Zusätzliche Erläuterung zur Entwicklung der Niederschlagswassererlöse: Sukzessive werden Grundstücke auf Ihre befestigten bzw. in den Regenwasser- oder Mischwasserkanal einleitenden Flächen, überprüft. Dabei werden zum einen neue Flächen hinzugenommen (Neubauten), andererseits jedoch auch bereits berechnete Flächen erneut überprüft und in diesem Zuge ggf. reduziert. Erneut überprüft werden beispielsweise Flächen, die zunächst direkt nach Eingang des Bauantrages anhand der Planungsunterlagen des Architekten, angesetzt wurden. Hier können sich im späteren Verlauf des Bauvorhabens Änderungen ergeben, welche nach Fertigstellung des Bauprojektes korrigiert werden müssen. Da sich ein Bauvorhaben jedoch über viele Jahre erstrecken kann und wir die Gebühren bis zu vier Jahre rückwirkend veranschlagen können, bleibt der Eigentümer durch dieses Vorgehen von einer hohen Nachforderung befreit. Ein weiterer Grund für eine flächenmindernde Korrektur sind eingehende Änderungsanträge der Eigentümer. Beispielsweise kann ein Niederschlagswasservertrag seit Ersterhebung im Jahre 2008 bestehen und einige Jahre später wird erst deutlich, dass die angegebenen Flächen nicht der Wahrheit entsprechen können, wodurch eine zweite Überprüfung notwendig wird. Objekte, welche zurückgebaut werden, tragen ebenfalls dazu bei. Je nach Beschaffenheit des Untergrundes wird die befestigte Fläche mit einem Faktor 1 (1 m²) oder wenn es sich um teilweise versickerungsfähiges Pflaster handelt, z.B. Rasengittersteine, nur mit einem Faktor von 0,5 (0,5 m²). Die rechtlichen Vorgaben für die Faktorisierung ist in § 5 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 27.11.2023 festgelegt. Durch die stetige Durchführung dieser Plausibilitätsprüfungen kommt es folglich dazu, dass manche Flächen zur berechneten Gesamtfläche hinzukommen, andererseits jedoch auch Flächen verringert werden oder gar entfallen. Die Flächenverringerung von 2022 zu 2023 hat schlussfolgernd eine entsprechende Senkung der Erlöse zur Folge.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwasserwerkes der Marktstadt Waldbröl zum 31.12.2023 gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 in der vorgelegten Form mit
einer Bilanzsumme 61.143.806,81 EURO
und einem Gewinn aus der
Gewinn- und Verlustrechnung von 238.166,99 EURO
festzustellen.
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