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Auszug - Präsentation Zwischenstand der kommunalen Wärmeplanung - Bericht des Büros BMU Energy Consulting / Wuppertal  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Bürgermeisterin begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Dr. Tobias Müller, der dem Ausschuss die Präsentation vorstellt. Die Präsentation wird den Ausschussmitgliedern per Mail zugeleitet. Im Anschluss an seinen Vortrag beantwortet Herr Müller Fragen aus der Mitte des Ausschusses.

 

StV. Andre Steiniger fragt, in wie weit die Anbindung der Außenortschaften bei der kommunalen Wärmeplanung erfolgt. Herr Müller antwortet, dass der Aufbau eines Wärmenetzes nur für den Kernort Waldbröl vorgesehen ist; für die Außenortschaften ist dies auf Grund der Zersiedelung nicht sinnvoll. Hier würde die Wärmepumpe im Regelfall zum Einsatz kommen. Herr Steiniger fragt weiterhin, ob es beim Aufbau eines Wärmenetzes einen Anschluss- und Benutzungszwang geben würde. Herr Müller antwortet, dass ihm dies nicht bekannt sei.

 

StV. Hein fragt, ob die vorliegende Planung alle Wärmeträger erfasst hat. Herr Müller antwortet, dass er sich auf die Daten vom Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz, sowie des Zensus stützt.

 

StV. Giebeler sagt, dass er auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit eine große Verunsicherung in der Bevölkerung wahrnimmt, welche Heizungen künftig erlaubt sind und wie man sich auf die Situation einstellen soll. Er stellt fest, dass in dem Fall, wo eine Kommune ein Wärmenetz plant, auch ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht. Er kritisiert, dass der vorliegende Vortrag zu theoretisch sei, da er die konkreten Angaben, die zur Wärmenutzung in Waldbröl an verschiedenen Stellen vorliegen, nicht aufgreifen würde. Herr Giebeler verweist hierbei auf die Daten der Aggerenergie betreffend die leitungsgebundene Energie und die Daten, die von den Schornsteinfegern weitergemeldet werden müssen. Herr Müller erläutert, dass die kommunale Wärmeplanung keine Empfehlung gebe, wie der Einzelne zu agieren habe. StV. Giebeler entgegnet, dass ab dem Moment, wo die Wärmeplanung der Kommune veröffentlicht ist, dieser alle verpflichtend ist.

 

Da in der vorliegenden Planung 84 % der Gebäude als Wärmepumpen geeignet ausgewiesen werden, fragt StV. Marmor, wie dieser Wert zustande kommt. Herr Müller antwortet, dass das einzige Kriterium hier die schalltechnische Untersuchung (zulässige Lärmemmission an der Grundstücksgrenze) war. Eine Untersuchung der Gebäude als solches ist nicht erfolgt.