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Auszug - Information zur Grundsteuerreform -Vortrag erfolgt in der Sitzung, beigefügte Anlagen zur Beachtung-  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 18.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:54 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
V/097/2024 Information zur Grundsteuerreform
-Vortrag erfolgt in der Sitzung, beigefügte Anlagen zur Beachtung-
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Bekanntgaben
Verfasser:Anja Brauer
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Stadtkämmerin Brauer erläutert den Sachstand mit Hilfe einer Präsentation. Sie führt aus, dass die Stadt keinen Einfluss auf das Zustandekommen des Messbetrages hat; dies ist Aufgabe des Finanzamtes. Die Frage, die der Rat der Stadt Waldbröl zu beantworten hat, ist, ob ein einheitlicher oder ein differenzierter Hebesatz zur Anwendung kommt.

 

StV. Zeller meint, dass bei dem differenzierten Hebesatz ein höheres rechliches Risiko steht als bei der Anwendung eines einheitlichen Hebesatzes.

 

StV. Giebeler sagt, dass er nach einer ersten Einschätzung zur Anwendung des diffenzierten Hebesatzes tendiert; StV. Hein teilt diese Meinung. Die Anwendung des diffenzierten Hebesatzes erscheint günstiger, da die dortigen Hebetze von der Höhe näher an den bisherigen Steuersätzen liegen.

 

StV. Greb befürwortet die Anwendung des einheitlichen Hebesatzes, da hierdurch das Gewerbe nicht so stark belastet werde. Man müsse bedenken, dass das Gewerbe durch die Gewerbesteuer zusätzlich belastet sei und im Sinne der Wirtschaftsförderung nicht so stark belasten solle.

 

StV. Steiniger gibt zu Bedenken, dass im Gegensatz zum Gewerbe Private nichts von der Steuer absetzen können; er weist darauf hin, dass weitere Belastungen durch die Erhöhung der Kreisumlage noch auf die Gemeinden zukommen werden.

 

StV. Zeller spricht sich ebenfalls dafür aus, keine Zusatzbelastung für das Gewerbe eintreten zu lassen.

 

StV. Marmor erklärt, dass nach seiner Auffassung die Anwendung des differenzierten Hebesatzes das mildeste Mittel sei. Die Stadt müsse darauf vertrauen können, dass das hierfür zu Grunde liegende Rechtsgutachten des Landes NRW eine rechtssichere Arbeitsbasis darstelle.

 

StV. Giebeler weist darauf hin, dass der Hebesatz für die Gewerbesteuer der richtige Hebel ist, um das Gewerbe zu entlasten. Er tendiere daher zur Anwendung des differenzierten Hebesatzes.

 

StV. Wagner tendiert nach einer ersten Einschätzung ebenfalls zur Anwendung des differenzierten Hebesatzes.

 

StV. Greb weist darauf hin, dass generell die Ausgabenseite zu hoch sei. Das beste Mittel zur Entlastung von Bürgern und Gewerbe sei immer noch die Reduzierung von Ausgaben.

 

StV. Steiniger unterstützt diese Sichweise und bittet die Verwaltung um eine Aufstellung der freiwilligen Ausgaben. Er erklärt, dass es notwendig sei, Standards zu hinterfragen. Die Entwicklung der kommunalen Finanzen erfordere dies.

 

rgermeisterin Weber erklärt hierzu, dass die Marktstadt Waldbröl wenig freiwillige Aufgaben übernimmt; die Pflichtaufgaben überwiegen. Man könne jedoch zum Kreishaushalt feststellen, dass 16 Mio Euro vom Kreis für den ÖPNV bereit gestellt würden, obwohl dieser nur von drei Prozent der Bevölkerung genutzt wird. Sie sieht hier auch eine Aufgabe der Kreistagsmitglieder, diesen Sachverhalt zu thematisieren.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kopie von Grundsteuer Übersicht Auswirkungen_11.09.2024_Politik (32 KB) PDF-Dokument (127 KB)    
Anlage 2 2 Information_Grundsteuerreform_HAFA_18_09_2024_Politik (5431 KB) PDF-Dokument (1409 KB)