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Auszug - Bekanntgaben  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familie, Jugend und Soziales
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Familie, Jugend und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 28.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zuschuss zu sozialen Einrichtungen:

 

Zuschuss zu sozialen Einrichtungen:

 

Der Einladung war der Antrag der Katholischen Kirchengemeinde über einen Zuschuss von 2.000,00 € für die Arbeitskreise “Familien in Not“ und “Alleinerziehende“ beigefügt.

 

Zur Sitzung wurde der Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde vom 24.11.2005 auf einmalige Sonderzahlung von 6.500,00 € für den Kontaktpunkt vorgelegt.

 

Auf die jeweiligen Begründungen wird verwiesen.

 

Zur Erinnerung: Es liegen für das Jahr 2005 bereits Anträge des Vereins Hilfe für Kinder und Jugendliche und der Evangelischen Kirche über jeweils 8.000,00 € vor, auf die Sitzung des Ausschusses vom 04.07.2005 wird verwiesen.

 

Aus den nun vorliegenden Anträgen ergibt sich erneut eine grundlegende Diskussion über den Umgang mit dem Haushaltsansatz „Zuschuss zu Sozialen Einrichtungen“ in Höhe von 50.000,00 €.

 

In den letzten Jahren war hiervon immer ein Betrag von rd. 28.000,00 € als Eigenanteil für die vom Bundesamt in Nürnberg geförderten Integrationsprojekte gebunden, dies wird auch für die nächsten drei Jahre der Fall sein. Für 2005 beträgt der Eigenanteil durch den Umstand, dass eine Projektbewilligung erst ab 01.12.2005 und nicht ab 01.01.2005 erfolgt ist, lediglich rd. 1.680,00 €.

 

Rein rechnerisch würden aus dem Ansatz somit ausreichende Mittel für die vorliegenden Anträge zur Verfügung stehen.

 

Wie in den Vorjahren auch, kann aber bis zum Haushaltsabschluss nicht abgesehen werden, ob die veranschlagten Mittel tatsächlich auch zur Auszahlung zur Verfügung stehen. Die freiwilligen Ausgaben insgesamt sind durch die Kommunalaufsicht gedeckelt und die Summe aller im Laufe des Jahres getätigten freiwilligen Ausgaben führt möglicherweise dazu, dass diese Mittel nicht oder nicht in voller Höhe ausgezahlt werden können.

 

Dies führt dazu, dass die verschiedenen sozialen Einrichtungen zu Beginn eines Jahres zwar entsprechende Anträge stellen und mit ihrer Arbeit in Vorleistung gehen, um dann gegen Jahresende möglicherweise zu erfahren, dass nur reduzierte oder gar keine Zuschüsse gezahlt werden können.

 

Nach einhelliger Auffassung des Ausschusses ist dies ein unbefriedigender Zustand, die sozialen Einrichtungen benötigen zu Beginn eines Jahres Planungssicherheit.

 

Es wird daher einstimmig empfohlen, im Rahmen der Haushaltsplanungen ein Signal zu setzen und durch geeignete Maßnahmen (z.B. 50.000,00 €  pro Jahr für soziale Belange/ Projekte im Haushaltsplan zweckgebunden einzustellen) sicherzustellen, dass zur Unterstützung der sozialen Einrichtungen die veranschlagten Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen.

 

Es wird weiterhin empfohlen, die für 2005 vorliegenden Anträge zu bewilligen und auszuzahlen.

 

 

Hinweis:

 

Die für 2005 von den verschiedenen Einrichtungen gestellten Anträge wurden in voller Höhe ausgezahlt.