Bürgerinformationssystem
Zuschuss zu
sozialen Einrichtungen: Der
Einladung war der Antrag der Katholischen Kirchengemeinde über einen Zuschuss
von 2.000,00 € für die Arbeitskreise “Familien in Not“ und
“Alleinerziehende“ beigefügt. Zur Sitzung wurde der Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde vom 24.11.2005 auf einmalige Sonderzahlung von 6.500,00 € für den Kontaktpunkt vorgelegt. Auf die
jeweiligen Begründungen wird verwiesen. Zur Erinnerung: Es liegen für das Jahr 2005 bereits Anträge
des Vereins Hilfe für Kinder und Jugendliche und der Evangelischen Kirche über
jeweils 8.000,00 € vor, auf die Sitzung des Ausschusses vom 04.07.2005
wird verwiesen. Aus den nun vorliegenden Anträgen ergibt sich erneut eine
grundlegende Diskussion über den Umgang mit dem Haushaltsansatz „Zuschuss
zu Sozialen Einrichtungen“ in Höhe von 50.000,00 €. In den letzten Jahren war hiervon immer ein Betrag von rd.
28.000,00 € als Eigenanteil für die vom Bundesamt in Nürnberg geförderten
Integrationsprojekte gebunden, dies wird auch für die nächsten drei Jahre der
Fall sein. Für 2005 beträgt der Eigenanteil durch den Umstand, dass eine
Projektbewilligung erst ab 01.12.2005 und nicht ab 01.01.2005 erfolgt ist,
lediglich rd. 1.680,00 €. Rein rechnerisch würden aus dem Ansatz somit ausreichende Mittel für die vorliegenden Anträge zur Verfügung stehen. Wie in den Vorjahren auch, kann aber bis zum Haushaltsabschluss
nicht abgesehen werden, ob die veranschlagten Mittel tatsächlich auch zur
Auszahlung zur Verfügung stehen. Die freiwilligen Ausgaben insgesamt sind durch
die Kommunalaufsicht gedeckelt und die Summe aller im Laufe des Jahres
getätigten freiwilligen Ausgaben führt möglicherweise dazu, dass diese Mittel
nicht oder nicht in voller Höhe ausgezahlt werden können. Dies führt dazu, dass die verschiedenen sozialen
Einrichtungen zu Beginn eines Jahres zwar entsprechende Anträge stellen und mit
ihrer Arbeit in Vorleistung gehen, um dann gegen Jahresende möglicherweise zu
erfahren, dass nur reduzierte oder gar keine Zuschüsse gezahlt werden können. Nach einhelliger Auffassung des Ausschusses ist dies ein
unbefriedigender Zustand, die sozialen Einrichtungen benötigen zu Beginn eines
Jahres Planungssicherheit. Es wird daher einstimmig empfohlen, im Rahmen der
Haushaltsplanungen ein Signal zu setzen und durch geeignete Maßnahmen (z.B.
50.000,00 € pro Jahr für soziale
Belange/ Projekte im Haushaltsplan zweckgebunden einzustellen)
sicherzustellen, dass zur Unterstützung der sozialen Einrichtungen die
veranschlagten Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es wird weiterhin empfohlen, die für 2005 vorliegenden
Anträge zu bewilligen und auszuzahlen. Hinweis: Die für 2005 von den verschiedenen Einrichtungen gestellten Anträge wurden in voller Höhe ausgezahlt. |
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