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Auszug - Besichtigung des Grundstückes der Christen-Mennoniten-Brüdergemeinde e.V. in Eichen mit den baulichen Erweiterungsabsichten  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss nimmt das Grundstück, das westlich an die Gemeinbedarfsfläche anschließt und im Außenbereich liegt, in Augensche

 

Der Ausschuss nimmt das Grundstück, das westlich an die Gemeinbedarfsfläche anschließt und im Außenbereich liegt, in Augenschein. Herr Grunau von der Mennoniten-Brüdergemeinde erklärt die Bauabsichten. Er lädt die Anwesenden zu weiteren Beratungen in das Gemeindehaus ein.

 

Herr Kunze erläutert das geplante Vorhaben. Die Mennoniten Brüdergemeinde beabsichtigt die Errichtung eines Jugendzentrums mit vier Gruppenräumen und Raum für einen Betreuer. Die Mehrzweckhalle ist in einer Größe von ca. 40 m Länge und ca. 20 m Breite in zweigeschossiger Bebauung geplant. Das Gebäude soll der Topographie angepasst werden. Es ist ein allseits einsehbarer Innenhof vorgesehen. Zwischen dem Gotteshaus und der Mehrzweckhalle ist die Anlegung einer Schotterfläche zum Parken sowie von Grünflächen angedacht. In südlicher bzw. südwestlicher Richtung ist ein 3 m breiter, in nördlicher Richtung ein 7 m breiter Anpflanzungsstreifen, der aufwändig mit  Laubbäumen 2. Ordnung und Sträuchern bepflanzt werden soll, geplant.

 

Auf Frage von Städt. Verw.-Rat Knott erklärt Herr Hellmann, dass er die Untere Landschaftsbehörde noch nicht beteiligt habe, er sehe aber in der Abstimmung keine Probleme, da das Grundstück als ökologisch sehr gering zu bewerten wäre und daher aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen können.

 

Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass das zur Bebauung anstehende Grundstück im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist und zudem im Landschaftsschutzgebiet liege. Um das Bauvorhaben realisieren zu können, muss das entsprechende Planungsrecht geschaffen werden. Die Durchführung einer Flächennutzungsplan-Änderung ist nicht erforderlich. Herr Knott regt an, einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

 

 

Da einige Ausschussmitglieder zur Sitzung direkt ins Bürgerhaus gefahren sind, regt Vorsitzender Schneider an, die weiteren Beratungen und die Beschlussfassung dort fortzusetzen.

 

 

Städt. Verw.-Rat Knott und Herr Kunze erklären zusammenfassend das Ergebnis der Ortsbesichtigung und reflektieren die vorangegangene Beratung.

 

Auf Vorschlag von Städt. Verw.-Rat Knott fasst der Ausschuss folgenden

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig, dem Stadtrat die Aufstellung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 – Eichen / Ritter-Tilmann-Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu empfehlen.