Bürgerinformationssystem
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Der Ausschuss nimmt das Grundstück, das westlich an die Gemeinbedarfsfläche anschließt und im Außenbereich liegt, in Augenschein. Herr Grunau von der Mennoniten-Brüdergemeinde erklärt die Bauabsichten. Er lädt die Anwesenden zu weiteren Beratungen in das Gemeindehaus ein. Herr
Kunze erläutert das geplante Vorhaben. Die Mennoniten Brüdergemeinde
beabsichtigt die Errichtung eines Jugendzentrums mit vier Gruppenräumen und
Raum für einen Betreuer. Die Mehrzweckhalle ist in einer Größe von ca. 40 m
Länge und ca. 20 m Breite in zweigeschossiger Bebauung geplant. Das Gebäude
soll der Topographie angepasst werden. Es ist ein allseits einsehbarer Innenhof
vorgesehen. Zwischen dem Gotteshaus und der Mehrzweckhalle ist die Anlegung
einer Schotterfläche zum Parken sowie von Grünflächen angedacht. In südlicher
bzw. südwestlicher Richtung ist ein 3 m breiter, in nördlicher Richtung ein 7 m
breiter Anpflanzungsstreifen, der aufwändig mit
Laubbäumen 2. Ordnung und Sträuchern bepflanzt werden soll, geplant. Auf
Frage von Städt. Verw.-Rat Knott erklärt Herr Hellmann, dass er die Untere
Landschaftsbehörde noch nicht beteiligt habe, er sehe aber in der Abstimmung
keine Probleme, da das Grundstück als ökologisch sehr gering zu bewerten wäre
und daher aus landschaftspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen können. Städt.
Verw.-Rat Knott erklärt, dass das zur Bebauung anstehende Grundstück im
rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt ist und zudem im Landschaftsschutzgebiet liege. Um das Bauvorhaben
realisieren zu können, muss das entsprechende Planungsrecht geschaffen werden.
Die Durchführung einer Flächennutzungsplan-Änderung ist nicht erforderlich.
Herr Knott regt an, einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Da
einige Ausschussmitglieder zur Sitzung direkt ins Bürgerhaus gefahren sind,
regt Vorsitzender Schneider an, die weiteren Beratungen und die
Beschlussfassung dort fortzusetzen. Städt.
Verw.-Rat Knott und Herr Kunze erklären zusammenfassend das Ergebnis der Ortsbesichtigung
und reflektieren die vorangegangene Beratung. Auf
Vorschlag von Städt. Verw.-Rat Knott fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig, dem Stadtrat
die Aufstellung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 – Eichen /
Ritter-Tilmann-Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie
die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB zu empfehlen. |
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