Bürgerinformationssystem
Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert den Antrag des Herrn Helmut Ley auf Ergänzung der
obigen Satzung. Er führt aus, dass bei der Planung ein Mindestabstand von 5 m
der neuen hinteren Grundstücksgrenze zum angrenzenden Gewässer gewährleistet
ist. Um ein Einfügen und Anbinden der zukünftigen Wohnbauvorhaben in das
vorhandene Wohngebiet sicherzustellen, wird für das Dorfgebiet (MD) eine
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 ohne Überschreitung gemäß § 19 (4) Satz 2 BauNVO
festgesetzt (Anpassung an Umgebung). Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung
der 3. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Waldbröl-Baumen. |
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