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Auszug - 3. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Baumen - Satzungsentwurf siehe Anlage -  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert den Antrag des Herrn Helmut Ley auf Ergänzung der obigen Satzung. Er führt aus, dass bei der Planung ein Mindestabstand von 5 m der neuen hinteren Grundstücksgrenze zum angrenzenden Gewässer gewährleistet ist. Um ein Einfügen und Anbinden der zukünftigen Wohnbauvorhaben in das vorhandene Wohngebiet sicherzustellen, wird für das Dorfgebiet (MD) eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 ohne Überschreitung gemäß § 19 (4) Satz 2 BauNVO festgesetzt (Anpassung an Umgebung).

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung der 3. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für Waldbröl-Baumen.