Bürgerinformationssystem
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Antrag Bürgerinitiative KirchblickDie Sitzung wird zur Aussprache der Anwohner von
Wilkenroth von 16.10 Uhr bis 17.00 Uhr unterbrochen. Herr Helzer bittet die
anwesenden Bürger der Ortslage Wilkenroth-Kirchblick in diesem Zusammenhang
Ihren Antrag bezüglich der geplanten Kanalisationsmaßnahme vorzutragen. Frau Hörnel
verliest stellvertretend für die gegründete Bürgerinitiative der Anwohner des
Kirchblicks eine Stellungnahme zu den Möglichkeiten einer dezentralen
Entwässerung, die innerhalb des Kirchblicks mit Hilfe von Grundstücks bezogenen
Kleinkläranlagen ermöglicht werden soll und stellt den Antrag auf Übertragung
der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Grundstückseigentümer des Kirchblicks
um eine dezentrale Abwasserbeseitigung durchführen und somit auf den Bau des
geplanten öffentlichen Kanals verzichten zu können. Herr Helzer erteilt anschl. Herrn Jaspert das Wort und
bittet den Abwasserbetrieb um
Stellungnahme zum Sachverhalt. Herr Jaspert erläutert die rechtliche Situation
und verweist auf die zurückliegend jeweils am 07.03.2006 und 28.03.2006
stattgefundenen Informationsveranstaltungen zu der geplanten
Kanalisationsmaßnahme innerhalb der Straße Wilkenroth-Kirchblick. Er bestätigt
nochmals das bereits aufgezeigte Ergebnis und erklärt, dass eine Befreiung der
Kommune von der gesetzlich geregelten und nach wie vor bestehenden
Abwasserbeseitigungspflicht nicht ermöglicht werden kann. Einer Übertragung der
insbesondere nach dem Landeswassergesetz und der Kommunalabwasserverordnung NRW
vorgegebenen Abwasserbeseitigungspflicht auf die Grundstückseigentümer des Kirchblicks
kann im Ergebnis der geführten Verhandlungen mit den verantwortlichen
Genehmigungsbehörden und aufgrund der insbesondere nach § 53 Absatz 4 des LWG
zu erfüllenden Voraussetzungen nicht zugestimmt werden. Der Kirchblick ist eine dem Baurecht entsprechende
Außenbereichsortslage, jedoch im Zusammenhang bebaut. Der nach LAWA
aufgestellte und nach Vorgabe der Genehmigungsbehörden geführte
Kostenvergleichsnachweis zeigt im Ergebnis, dass der Bau und die Unterhaltung
eines öffentlichen Kanals im Vergleich zu privaten, dezentralen Lösungen nicht
als unverhältnismäßig im Sinne des LWG bewertet werden kann. Dies wäre jedoch
zwingend zu erfüllende Voraussetzung zur Befreiung der Kommune von der
Abwasserbeseitigungspflicht. Somit scheiden private Kleinkläranlagen, die in der
betrieblichen Unterhaltungspflicht der Grundstückseigentümer stehen, als
alternative zu der geplanten öffentlichen Kanalisation aus. Grundstücks
bezogene Kleinkläranlagen, die von der Stadt bzw. dem Abwasserbetrieb
unterhalten werden könnten, fallen sowohl aus wirtschaftlichen als auch
genehmigungsrechtlichen Gründen ebenfalls aus.
Herr Jaspert zitiert in diesem Zusammenhang eine
aktuelle Stellungnahme und ein Schreiben der Unteren Wasserbehörde Gummersbach,
vom 29.03.2006. Das vorgetragene Ergebnis bezüglich der Möglichkeiten zur
Befreiung von Ortslagen im Außenbereich wird damit nochmals bestätigt. Eine
gleichlautende Aussage wurde ebenfalls nochmals telefonisch auf Anfrage hin am
30.03.2006 von Seiten der Bezirksregierung Köln durch Herrn Schmidt gegenüber
dem Abwasserbetrieb auf telefonische Anfrage hin bestätigt, so Herr Jaspert. Es folgt eine allgemeine Diskussion zum Thema zwischen
den Bürgern und Anwohnern des Kirchblicks und den Ausschussmitgliedern, sowie
der Verwaltung. Der nachfolgende, kursiv dargestellte Text wurde auf
Wunsch von Herrn Kalkkuhl (SPD) vom 16.05.2006 nachträglich in die
Niederschrift aufgenommen: „Die SPD-Fraktion spricht sich in diesem
Zusammenhang für eine dezentrale Entwässerung auf den Grundstücken aus, weil
diese Art der Entwässerung sowohl für die Anlieger als auch die Stadt Waldbröl
und damit für alle Gebührenzahler deutlich kostengünstiger sei. Die Stadt
Waldbröl würde alleine durch den Verzicht auf den Kanalbau mehrere hundert
tausend Euro einsparen.“ Im Anschluss daran erfolgt eine Abstimmung zu dem
vorgetragenen Antrag der Anwohner des Kirchblicks. Der Antrag wird mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen
abgelehnt. |
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