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Auszug - Nachgereichte Tagesordnungspunkte  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Betriebsausschuss1 Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 30.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

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keine

Antrag Bürgerinitiative Kirchblick

 

Die Sitzung wird zur Aussprache der Anwohner von Wilkenroth von 16.10 Uhr bis 17.00 Uhr unterbrochen. Herr Helzer bittet die anwesenden Bürger der Ortslage Wilkenroth-Kirchblick in diesem Zusammenhang Ihren Antrag bezüglich der geplanten Kanalisationsmaßnahme vorzutragen. Frau Hörnel verliest stellvertretend für die gegründete Bürgerinitiative der Anwohner des Kirchblicks eine Stellungnahme zu den Möglichkeiten einer dezentralen Entwässerung, die innerhalb des Kirchblicks mit Hilfe von Grundstücks bezogenen Kleinkläranlagen ermöglicht werden soll und stellt den Antrag auf Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Grundstückseigentümer des Kirchblicks um eine dezentrale Abwasserbeseitigung durchführen und somit auf den Bau des geplanten öffentlichen Kanals verzichten zu können.

 

Herr Helzer erteilt anschl. Herrn Jaspert das Wort und bittet den Abwasserbetrieb  um Stellungnahme zum Sachverhalt. Herr Jaspert erläutert die rechtliche Situation und verweist auf die zurückliegend jeweils am 07.03.2006 und 28.03.2006 stattgefundenen Informationsveranstaltungen zu der geplanten Kanalisationsmaßnahme innerhalb der Straße Wilkenroth-Kirchblick. Er bestätigt nochmals das bereits aufgezeigte Ergebnis und erklärt, dass eine Befreiung der Kommune von der gesetzlich geregelten und nach wie vor bestehenden Abwasserbeseitigungspflicht nicht ermöglicht werden kann. Einer Übertragung der insbesondere nach dem Landeswassergesetz und der Kommunalabwasserverordnung NRW vorgegebenen Abwasserbeseitigungspflicht auf die Grundstückseigentümer des Kirchblicks kann im Ergebnis der geführten Verhandlungen mit den verantwortlichen Genehmigungsbehörden und aufgrund der insbesondere nach § 53 Absatz 4 des LWG zu erfüllenden Voraussetzungen nicht zugestimmt werden.

 

Der Kirchblick ist eine dem Baurecht entsprechende Außenbereichsortslage, jedoch im Zusammenhang bebaut. Der nach LAWA aufgestellte und nach Vorgabe der Genehmigungsbehörden geführte Kostenvergleichsnachweis zeigt im Ergebnis, dass der Bau und die Unterhaltung eines öffentlichen Kanals im Vergleich zu privaten, dezentralen Lösungen nicht als unverhältnismäßig im Sinne des LWG bewertet werden kann. Dies wäre jedoch zwingend zu erfüllende Voraussetzung zur Befreiung der Kommune von der Abwasserbeseitigungspflicht. 

 

Somit scheiden private Kleinkläranlagen, die in der betrieblichen Unterhaltungspflicht der Grundstückseigentümer stehen, als alternative zu der geplanten öffentlichen Kanalisation aus. Grundstücks bezogene Kleinkläranlagen, die von der Stadt bzw. dem Abwasserbetrieb unterhalten werden könnten, fallen sowohl aus wirtschaftlichen als auch genehmigungsrechtlichen Gründen ebenfalls aus.  

 

Herr Jaspert zitiert in diesem Zusammenhang eine aktuelle Stellungnahme und ein Schreiben der Unteren Wasserbehörde Gummersbach, vom 29.03.2006. Das vorgetragene Ergebnis bezüglich der Möglichkeiten zur Befreiung von Ortslagen im Außenbereich wird damit nochmals bestätigt. Eine gleichlautende Aussage wurde ebenfalls nochmals telefonisch auf Anfrage hin am 30.03.2006 von Seiten der Bezirksregierung Köln durch Herrn Schmidt gegenüber dem Abwasserbetrieb auf telefonische Anfrage hin bestätigt, so Herr Jaspert.

 

Es folgt eine allgemeine Diskussion zum Thema zwischen den Bürgern und Anwohnern des Kirchblicks und den Ausschussmitgliedern, sowie der Verwaltung.

 

Der nachfolgende, kursiv dargestellte Text wurde auf Wunsch von Herrn Kalkkuhl (SPD) vom 16.05.2006 nachträglich in die Niederschrift aufgenommen:

 

„Die SPD-Fraktion spricht sich in diesem Zusammenhang für eine dezentrale Entwässerung auf den Grundstücken aus, weil diese Art der Entwässerung sowohl für die Anlieger als auch die Stadt Waldbröl und damit für alle Gebührenzahler deutlich kostengünstiger sei. Die Stadt Waldbröl würde alleine durch den Verzicht auf den Kanalbau mehrere hundert tausend Euro einsparen.“

 

Im Anschluss daran erfolgt eine Abstimmung zu dem vorgetragenen Antrag der Anwohner des Kirchblicks.

 

Der Antrag wird mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen abgelehnt.