Bürgerinformationssystem
Der Haushaltsansatz beträgt 51.129 €, wovon aber 28.000 € als städtischer Eigenanteil für das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderte Integrationsprojekt gebunden sind. Es verbleibt somit ein verfügbarer Betrag von 23.129 €. Die Haushaltszahlen der Antragsteller liegen vor und die Anträge werden aus dem “Netzwerk Soziales“ unterstützt. Da die gefassten Grundsatz-beschlüsse (siehe Haupt- und Finanzausschuss vom 22.02.2006 / Rat vom 08.03.2006) es ermöglichen, die Zuschüsse in diesem Jahr frühzeitig nach den Haushaltsgesprächen mit der Kreisverwaltung auszuzahlen (vorbehaltlich der Zustimmung) und nicht erst gegen Jahresende im Dezember, wurde den Antragstellern folgendes Verfahren vorgeschlagen: Um für etwaige unvorhersehbare “Notfälle“ im Laufe des Jahres handlungs- und auch zahlungsfähig zu bleiben, soll von den beantragten Summen zunächst jeweils ein Teilbetrag von 2.000 € einbehalten werden, jedoch mit der Option auf spätere Auszahlung. An die Evangelische Kirchengemeinde sollen somit zunächst 10.000 € und an den Verein Hilfe für Kinder und Jugendliche 6.000 € ausgezahlt werden. Durch die zeitlich frühere Auszahlung haben die Antragsteller eine wesentlich größere Planungssicherheit als bisher. Durch die Vorbehandlung etwaiger Notfälle im Netzwerk, wären die Antragsteller auch frühzeitig mit eingebunden und informiert. Sollte kein dringenderer Zuschussbedarf an anderer Stelle auftreten, werden die zunächst einbehaltenen Teilbeträge im November 2006 ausgezahlt. Die Antragsteller sind mit dieser Verfahrensweise einverstanden. Zum Antrag des Vereins Hilfe für Kinder und Jugendliche e.
V. fragt Herr StV. Weber, ob die Hausaufgabenhilfe, die von dort geleistet
wird, z. B. auch von Schülern des Gymnasiums wahrgenommen werden könnte. Frau
Kupka erklärt, dass es sich bei den Betreuten um Jugendliche mit schulischen
und psychischen Schwierigkeiten handelt.Hier wird Hilfe in besonderer Weise
durch fachliche Honorarkräfte und
ehrenamtlich Tätige gewährt, um eine optimale Betreuung zu bieten. Damit Frau
Kupka vom Verein Hilfe für Kinder und Jugendliche e. V. ihre Arbeit vorstellen
und erläutern kann, soll die nächste Ausschusssitzung in den dortigen Räumen
stattfinden. Beschluss: Der Ausschuss für Familie, Jugend und Soziales empfiehlt
einstimmig, der Rat der Stadt Waldbröl möge beschliessen: Unter dem Vorbehalt der
Zustimmung durch die Kommunalaufsicht in den Haushaltsgesprächen wird
unmittelbar danach an die Evangelische Kirchengemeinde ein Zuschuss von 10.000
€ und an den Verein Hilfe für Kinder und Jugendliche e.V. ein Zuschuss
von 6.000 € gezahlt. Sofern im Laufe des Jahres kein dringenderer
Zuschussbedarf für andere Zwecke entsteht, werden die jeweils restlichen 2.000
€ ohne erneuten Antrag an die Antragsteller ausgezahlt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||