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Auszug - Waldorf-Kindergarten, Escher Weg 10, Waldbröl  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 1.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.05.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss nimmt das Grundstück in Augenschein

 

Der Ausschuss nimmt das Grundstück in Augenschein.

 

Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass die Absicht bestehe, den bisher in Nümbrecht, Harscheid, untergebrachten Waldorf-Kindergarten nach Waldbröl umzusiedeln. Das hierfür favorisierte Gebäude wurde ursprünglich als Betriebsleiter-Wohnhaus in einer GI-Fläche innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 11 – Industriegebiet Boxberg I – der Stadt Waldbröl genehmigt.

 

Um die Verlegung des Kindergartens in das Gebäude realisieren zu können, ist es notwendig, eine Nutzungsänderung des Gebäudes durchzuführen. Die Ansiedlung eines Kindergartens in einem GI-Gebiet ist planungsrechtlich nicht genehmigungsfähig, so dass der Bebauungsplan Nr. 11 entsprechend geändert werden muss; dies haben auch Gespräche mit der Bauaufsicht des Oberbergischen Kreises ergeben. Ein vom TÜV Rheinland erarbeitetes schalltechnisches Gutachten hat das Gebäude für eine Kindergartennutzung als geeignet eingestuft.

 

Herr Knott führt aus, dass eine planerische Konzeption entwickelt wurde, das Antragsgrundstück in eine Gemeinbedarfsfläche für Kindergartennutzung umzuwandeln und den gesamten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11, der begrenzt wird von der Industriestraße, der Wiehler Straße, dem Escher Weg sowie dem Huwil-Grundstück in GE-Fläche herabzuzonen.

 

In Bezug auf die angrenzenden Betriebe erläutert Herr Knott, werden diese in der Ausübung der genehmigten Nutzung nicht beeinträchtigt. Der Huwil-Parkplatz verbleibt im GI-Gebiet als Stellplatzbereich.

 

Der Ausschuss spricht sich einhellig für die Ansiedlung des Waldorf-Kindergartens aus.