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Der
Ausschuss nimmt das Grundstück in Augenschein. Städt.
Verw.-Rat Knott erklärt, dass die Absicht bestehe, den bisher in Nümbrecht,
Harscheid, untergebrachten Waldorf-Kindergarten nach Waldbröl umzusiedeln. Das
hierfür favorisierte Gebäude wurde ursprünglich als Betriebsleiter-Wohnhaus in
einer GI-Fläche innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 11 – Industriegebiet
Boxberg I – der Stadt Waldbröl genehmigt. Um
die Verlegung des Kindergartens in das Gebäude realisieren zu können, ist es
notwendig, eine Nutzungsänderung des Gebäudes durchzuführen. Die Ansiedlung
eines Kindergartens in einem GI-Gebiet ist planungsrechtlich nicht
genehmigungsfähig, so dass der Bebauungsplan Nr. 11 entsprechend geändert
werden muss; dies haben auch Gespräche mit der Bauaufsicht des Oberbergischen
Kreises ergeben. Ein vom TÜV Rheinland erarbeitetes schalltechnisches Gutachten
hat das Gebäude für eine Kindergartennutzung als geeignet eingestuft. Herr
Knott führt aus, dass eine planerische Konzeption entwickelt wurde, das
Antragsgrundstück in eine Gemeinbedarfsfläche für Kindergartennutzung
umzuwandeln und den gesamten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11, der begrenzt
wird von der Industriestraße, der Wiehler Straße, dem Escher Weg sowie dem
Huwil-Grundstück in GE-Fläche herabzuzonen. In
Bezug auf die angrenzenden Betriebe erläutert Herr Knott, werden diese in der Ausübung
der genehmigten Nutzung nicht beeinträchtigt. Der Huwil-Parkplatz verbleibt im
GI-Gebiet als Stellplatzbereich. Der
Ausschuss spricht sich einhellig für die Ansiedlung des Waldorf-Kindergartens
aus. |
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