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Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass die Bebaubarkeit des Grundstückes Hülsberg unstrittig sei, ebenso die der Grundstücke zwischen Lindenweg und Wiesenweg. Auf dem Grundstück Hülsberg ist die Errichtung von zwei Wohnhäusern geplant. Um die Vorhaben realisieren zu können, muss die fehlende Erschließung sichergestellt werden. Eine Zuwegung über den Lindenweg, d.h. die Herstellung der Reststraße bis zum Grundstück Hülsberg würde einen erheblichen Aufwand erfordern, so muss u.a. auch das Straßenniveau abgesenkt werden, um auch den übrigen Anliegern die Erschließung ihrer Grundstücke zu ermöglichen. Diese Anlieger haben aber bereits durch einen Rechtsanwalt erklären lassen, dass sie an der Bebauung ihrer Grundstücke zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht interessiert seien und sich an der Erschließung nicht beteiligen möchten. Herr
Knott gibt auch bekannt, dass der Abwasserbetrieb bei Realisierung des Kanals Anschlussbeiträge
erheben wird. |
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