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Der
Vorsitzende erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.-Rat Knott. Herr
Knott führt aus, dass ursprünglich Herr Schulz den Antrag zur Baulandausweisung
gestellt, diesen aber zurückgezogen habe; der jetzige Antragsteller ist auch
der Grundstückseigentümer. Herr Knott erklärt, dass die kanal- bzw.
straßenmäßige Erschließung noch zu klären ist, heute nur die grundsätzliche
Zustimmung zur Planung abzuklären sei. Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt bei einer Stimmenthaltung
die Aufstellung der 1. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Ziff. 3 BauGB für
Herfen unter der Voraussetzung der gesicherten Erschließung. |
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