Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltsstelle
4390.7170.9 Beschluss: Der
Rat beschließt einstimmig, unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die
Kommunalaufsicht, an die Evangelische Kirchengemeinde einen Zuschuss von
10.000,00 € und an den Verein „Hilfe für Kinder und Jugendliche
e.V.“ einen Zuschuss von 6.000,00 € zu zahlen. Die Auszahlungen
sollen unmittelbar nach den Haushaltsgesprächen erfolgen. Sofern im Laufe des
Jahres ein dringenderer Zuschussbedarf für andere Zwecke entsteht, werden die
jeweils restlichen 2.000,00 € ohne erneuten Antrag an die Antragsteller
ausgezahlt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |