Bürgerinformationssystem
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Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert, dass während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit von den Bürgern keine Stellungnahmen eingegangen sind. Seitens
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zwei
Stellungnahmen, und zwar vom Aggerverband und vom Oberbergischen Kreis, Der
Landrat, vorgebracht. Beschluss: Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass sich die Abwassermenge durch die Neuausweisung eines Baugrundstückes im Bereich des Wohngebietes Eichen – hier: Errichtung eines Mehrzweckgebäudes der Mennoniten-Gemeinde – nur äußerst unwesentlich verändert. Das Grundstück entwässert im Trennsystem. Lediglich das Schmutzwasser wird zur Kläranlage Homburg-Bröl geleitet. Das Grundstück der Mennoniten-Gemeinde ist im Bestand bereits an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Zu
2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig den Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis, dass keine besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen für den Planungsbereich vorliegen. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig den Hinweis der
Unteren Landschaftsbehörde, dass die bestehenden Inhaltsbestimmungen des
Landschaftsplanes Nr. 4 erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens des
Bebauungsplanes außer Kraft treten, zur Kenntnis. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die in
den textlichen Festsetzungen aufgeführten Maßnahmen „V 1 –
Verminderungsmaßnahme“ und B 2 - Begrünungsmaßnahme“ zeichnerisch
nicht festgesetzt werden können, weil sie von ihrer Lage her noch unbestimmt
sind. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die
Hinweise der Unteren Bodenbehörde bereits in die Planung aufgenommen worden
sind. Beschluss
zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche
Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 –
Eichen/Ritter-Tilmann-Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
sowie die Einholung der Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB. |
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