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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 - Eichen/Ritter-Tilmann-Straße - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 10.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.05.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert, dass während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit von den Bürgern keine Stellungnahmen eingegangen sind. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden zwei Stellungnahmen, und zwar vom Aggerverband und vom Oberbergischen Kreis, Der Landrat, vorgebracht.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass sich die Abwassermenge durch die Neuausweisung eines Baugrundstückes im Bereich des Wohngebietes Eichen – hier: Errichtung eines Mehrzweckgebäudes der Mennoniten-Gemeinde – nur äußerst unwesentlich verändert. Das Grundstück entwässert im Trennsystem. Lediglich das Schmutzwasser wird zur Kläranlage Homburg-Bröl geleitet. Das Grundstück der Mennoniten-Gemeinde ist im Bestand bereits an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig den Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis, dass keine besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen für den Planungsbereich vorliegen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig den Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde, dass die bestehenden Inhaltsbestimmungen des Landschaftsplanes Nr. 4 erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes außer Kraft treten, zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die in den textlichen Festsetzungen aufgeführten Maßnahmen „V 1 – Verminderungsmaßnahme“ und B 2 - Begrünungsmaßnahme“ zeichnerisch nicht festgesetzt werden können, weil sie von ihrer Lage her noch unbestimmt sind.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die Hinweise der Unteren Bodenbehörde bereits in die Planung aufgenommen worden sind.

 

 

Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 – Eichen/Ritter-Tilmann-Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.