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Herr Domke gibt bekannt, dass die Kaserne, die zuletzt für
die Unterbringung von Obdachlosen genutzt wurde, zum 30.09.2006 aufgegeben
wird. Es wurden unterschiedlichste Formen der weiteren
Unterbringung wie Neubau, Errichtung von Containern, Anmietung von Wohnraum
evtl. auch in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde in Betracht
gezogen und geprüft. Diese scheiterten letztlich aber alle entweder an den
Kosten oder an der Lage des Standortes. Unter anderem wurde auch die Fachstelle Wohnen des Amtes für
Soziales und Senioren der Stadt Köln besucht, die aufgrund der von dort unterzubringenden Personenzahl über umfassende
Erfahrungen verfügt. Experten sprechen sich eindeutig für eine dezentrale
Unterbringung mit Betreuung aus, weil nur hierdurch die Unterbringungszahlen
und –kosten gesenkt werden können. Dies ist für eine HSK Kommune jedoch
problematisch, weil Betreuung nicht zu den Pflichtaufgaben zählt. Für Waldbröl wurde derzeit folgende Lösung gefunden: Bereits im Juli 2006 wurde damit begonnen,
„verträgliche Einzelpersonen“ in die Übergangsheime Aspenweg und
Kaiserstr. 59 umzuziehen. Derzeit sind zwei Personen im Aspenweg und drei
Personen in der Kaiserstraße untergebracht. Betreuungsresistente Obdachlose wurden Mitte August in die
Denkmalstraße 1 umgesetzt. Das Haus wurde zurückgebaut, das Obergeschoss
gesperrt. Hier sind zurzeit drei Personen untergebracht. Im Zuge dieser Umsetzungen, die problemlos gelaufen sind,
haben drei Personen es vorgezogen, sich selber Wohnraum zu suchen. Außerdem wurde „probeweise“ ein Vertrag mit Heim
Segenborn zur Notfallversorgung Obdachloser geschlossen. Das heißt, Neufälle werden zunächst dort für maximal drei
Nächte aufgenommen. In dieser Zeit soll dort von Fachleuten geklärt werden, ob
kurzfristig anderer Wohnraum zur Verfügung steht (Fachberatung für Wohnungslose),
eine längerfristige Unterbringung in einer betreuenden Einrichtung geboten ist
oder ob die Person letztendlich doch den betreuungsresistenten Obdachlosen
zuzuordnen und durch die Stadt unterzubringen ist. Zur Probe heißt, dass der Vertrag zunächst nur solange gilt,
bis die Zahl von maximal 10 Betreuungsfällen erreicht ist oder bis zur Laufzeit
von maximal einem Jahr. In dieser Zeit sollen von beiden Seiten Erfahrungen
gesammelt werden und dann eine weitere Entscheidung fallen. Als Ziel dieser Regelung
soll erreicht werden, dass die Stadt weniger Obdachlose unterzubringen hat. StV. Weber weiß aus seiner Tätigkeit als Bewährungshelfer
von Fällen – und dies wird von der Verwaltung bestätigt – in welchen Heim Segenborn in der Vergangenheit
die Aufnahme von Personen wegen besonderer persönlicher Hintergründe verweigert
hat oder Personen des Heimes verwiesen hat, weil diese sich nicht an die
Hausordnung gehalten haben. Die Verwaltung wird gebeten, mit Haus Segenborn Kontakt mit
dem Ziel aufzunehmen, dass dort auch für diesen besonders schwierigen
Personenkreis eine Unterbringungsmöglichkeit – ggf. auch im Wege einer
Außenwohngruppe o.ä. – geschaffen wird. |
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