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Auszug - Bekanntgaben - Unterbringung obdachloser Personen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familie, Jugend und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Familie, Jugend und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 13.09.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Jugendbegegnungsstätte (Jubs), Hahner Weg 1
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Domke gibt bekannt, dass die Kaserne, die zuletzt für die Unterbringung von Obdachlosen genutzt wurde, zum 30

 

Herr Domke gibt bekannt, dass die Kaserne, die zuletzt für die Unterbringung von Obdachlosen genutzt wurde, zum 30.09.2006 aufgegeben wird.

 

Es wurden unterschiedlichste Formen der weiteren Unterbringung wie Neubau, Errichtung von Containern, Anmietung von Wohnraum evtl. auch in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirchengemeinde in Betracht gezogen und geprüft. Diese scheiterten letztlich aber alle entweder an den Kosten oder an der Lage des Standortes.

 

Unter anderem wurde auch die Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales und Senioren der Stadt Köln besucht, die aufgrund der von dort  unterzubringenden Personenzahl über umfassende Erfahrungen verfügt.

 

Experten sprechen sich eindeutig für eine dezentrale Unterbringung mit Betreuung aus, weil nur hierdurch die Unterbringungszahlen und –kosten gesenkt werden können. Dies ist für eine HSK Kommune jedoch problematisch, weil Betreuung nicht zu den Pflichtaufgaben zählt.

 

Für Waldbröl wurde derzeit folgende Lösung gefunden:

 

Bereits im Juli 2006 wurde damit begonnen, „verträgliche Einzelpersonen“ in die Übergangsheime Aspenweg und Kaiserstr. 59 umzuziehen. Derzeit sind zwei Personen im Aspenweg und drei Personen in der Kaiserstraße untergebracht.

 

Betreuungsresistente Obdachlose wurden Mitte August in die Denkmalstraße 1 umgesetzt. Das Haus wurde zurückgebaut, das Obergeschoss gesperrt. Hier sind zurzeit drei Personen untergebracht.

 

Im Zuge dieser Umsetzungen, die problemlos gelaufen sind, haben drei Personen es vorgezogen, sich selber Wohnraum zu suchen.

 

Außerdem wurde „probeweise“ ein Vertrag mit Heim Segenborn zur Notfallversorgung Obdachloser geschlossen.

 

Das heißt, Neufälle werden zunächst dort für maximal drei Nächte aufgenommen. In dieser Zeit soll dort von Fachleuten geklärt werden, ob kurzfristig anderer Wohnraum zur Verfügung steht (Fachberatung für Wohnungslose), eine längerfristige Unterbringung in einer betreuenden Einrichtung geboten ist oder ob die Person letztendlich doch den betreuungsresistenten Obdachlosen zuzuordnen und durch die Stadt unterzubringen ist.

 

Zur Probe heißt, dass der Vertrag zunächst nur solange gilt, bis die Zahl von maximal 10 Betreuungsfällen erreicht ist oder bis zur Laufzeit von maximal einem Jahr. In dieser Zeit sollen von beiden Seiten Erfahrungen gesammelt werden und dann eine weitere Entscheidung fallen. Als Ziel dieser Regelung soll erreicht werden, dass die Stadt weniger Obdachlose unterzubringen hat.

 

StV. Weber weiß aus seiner Tätigkeit als Bewährungshelfer von Fällen – und dies wird von der Verwaltung bestätigt – in  welchen Heim Segenborn in der Vergangenheit die Aufnahme von Personen wegen besonderer persönlicher Hintergründe verweigert hat oder Personen des Heimes verwiesen hat, weil diese sich nicht an die Hausordnung gehalten haben. 

 

Die Verwaltung wird gebeten, mit Haus Segenborn Kontakt mit dem Ziel aufzunehmen, dass dort auch für diesen besonders schwierigen Personenkreis eine Unterbringungsmöglichkeit – ggf. auch im Wege einer Außenwohngruppe o.ä. – geschaffen wird.