Bürgerinformationssystem
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Der
Ausschuss besichtigt das zur Bebauung beantragte Grundstück. Das Grundstück
liegt ca. 80 m von dem vorhandenen Satzungsgebiet nach § 34 BauGB entfernt. Die
Möglichkeit einer Bebauung, d.h. einer Einbeziehung des Grundstückes in das
Satzungsgebiet sieht Herr Knott nicht. Der Antragsteller wurde schriftlich von
ihm dahingehend informiert, bat jedoch um eine Entscheidung des Ausschusses. |
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