Bürgerinformationssystem

Auszug - Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes nach § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für das Wochenendhausgebiet Happach gemäß Antrag der Interessengemeinschaft Happach  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.10.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass die Interessengemeinschaft Feriensiedlung Happach am 31.07.2006 einen Antrag auf Aufstellung eines befristeten Bebauungsplanes gestellt hat. Herr Knott verdeutlicht dem Ausschuss die Vorgänge, die die Interessengemeinschaft zu diesem Antrag veranlasste. Er erklärt, dass es seitens des Gesetzgebers keine Möglichkeit eines befristeten Bebauungsplanes gibt, lediglich Festsetzungen können zeitlich befristet werden, wenn die Nachfolgenutzung schon bekannt ist. Ob die Trasse der B 256 n das Gebiet zu einem späteren Zeitpunkt überplant, ist seitens des Straßenbaulastträgers Bund noch nicht abschließend entschieden. Gegebenenfalls ist dann der Bebauungsplan aufzuheben.

 

Herr Knott regt die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes an, in dem die Baugrenzen sowie eine Grundflächenzahl von 0,2 festgelegt werden; weitere Festsetzungen sind nicht notwendig.

 

Bezüglich der Kanalisation führt Herr Knott aus, dass eine „Kanalisation auf Rädern“ hier nach Aussage des Abwasserwerkes nicht hinderlich sei.

 

 

Die Kosten der Aufstellung des Bebauungsplanes werden von den Anliegern getragen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Ferienhausgebiet Happach nach § 30 Abs. 3 BauGB.