Bürgerinformationssystem
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Frau Muñoz-Berz erläutert, dass gemäß § 4 Abs. 1 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen Pflegebedürftige, von Pflegedürftigkeit Bedrohte und ihre Angehörigen trägerunabhängig zu beraten sind. Diese Aufgabe wird im Oberbergischen Kreis durch die kreisangehörigen Kommunen wahrgenommen. Ziel der Beratung ist die optimale individuelle Versorgung von pflegebedürftigen Menschen, die Sicherstellung einer eigenständigen Lebensführung und der längstmögliche Verbleib in der gewohnten häuslichen Umgebung. Bei der Beratung sollen ambulante, komplimentäre und stationäre Angebote vor Ort aufgezeigt, Finanzierung und Anspruchsvoraussetzungen erläutert, ein Pflegearrangement entwickelt werden und auch eine psychosoziale Beratung erfolgen. Im
Idealfall wird auch eine Wohnberatung geleistet, die den Betroffenen
Informationen zu Maßnahmen der pflegegerechten Wohnungsanpassung gibt und
Beratungsstellen hierzu benennen kann. Die Beratungstätigkeit erfolgt
telefonisch, schriftlich oder durch persönlichen Kontakt. Weiterhin werden auch
Hausbesuche angeboten und Informationsmaterial erstellt. Die durchgeführten
Beratungen sind zu dokumentieren und statistisch zu erfassen. Der Einsatz des
Fallmanagements im Sinne des § 4 Landespflegegesetz ist sicherzustellen. Besonderer
Wert wird auf die Vernetzung aller mit der Pflege betrauten Institutionen
gelegt, um die Qualität der Pflege nachhaltig zu verbessern und zu sichern.
Abschließend stellt Frau Muñoz-Berz die Einwohnerzahlen ab 65 Jahre für
Waldbröl vor: Ø 2001: 2.937 Ø 2002 3.067 Ø 2003: 3.129 Ø 2004: 3.241 Ø 2005: 3.315 Stadtamtsrat
Domke erklärt, dass seitens des Kreises noch nicht abschließend geklärt ist, welche
Form und Qualität die zu einer möglichen Heimaufnahme abzugebende Stellungnahme
haben soll. Ausschussvorsitzender
Kronenberg erklärt, dass das Thema Pflegeberatung weiterhin durch den Ausschuss
begleitet wird und weist auf den Tag der Offenen Tür bei der Arbeiterwohlfahrt
in Waldbröl am 18.11.2006 hin. |
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