Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Städt.
Verw.-Rat Knott bezieht sich auf seine Ausführungen während der
Ortsbesichtigung. Er unterstreicht nochmals, dass eine Einbeziehung des
Grundstückes die Ausweisung eines größeren Breiches erforderlich mache; zudem
müsste auch der Bachlauf übersprungen werden. Aus Gründen der Landesplanung und
Raumordnung kann einer Erweiterung des Satzungsbereiches unter Einbeziehung des
Grundstückes Müller an der Stelle nicht zugestimmt werden. Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig, den Antrag des
Herrn Dennis Müller auf Ausweisung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur
49, Flurstück Nr. 55 zurückzuweisen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |