Bürgerinformationssystem
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Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass zwei Anträge zur Bebauung von Grundstücken gestellt wurden, die unmittelbar aneinandergrenzen. Er führt aus, dass eine Bebauung in Richtung Hülstert nur durch eine Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung eines Bebauungsplanes denkbar ist. Dabei ist zu überlegen, die gegenüberliegenden Grundstücke mit in die Planung einzubeziehen; so würden ca. sechs bis sieben neue Baugrundstücke entstehen. Um
eine Erweiterung der Bebauung realisieren zu können, ist der Bedarf für
Baugrundstücke gegenüber der Bezirksregierung nachzuweisen. Auf
Frage von StV. Theuer erklärt Herr Knott, dass innerhalb der Satzung Geiningen
noch sieben bis acht Baulücken vorhanden sind. Auf
Vorschlag des Vorsitzenden Schneider, der von StV. Kalkkuhl ergänzt wird, fasst
der Ausschuss folgenden Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beauftragt die Verwaltung einstimmig
zu prüfen, ob die Eigentümer der gegenüberliegend zur Bebauung beantragten
Grundstücke auch Interesse an einer Bebauungsmöglichkeit zeigen. Dabei sind sie
auf durch die Planung zu erwartende Kosten hinzuweisen. Wird Interesse
bekundet, soll die Möglichkeit einer Überplanung des gesamten Bereiches erneut
auf die Tagesordnung gesetzt werden. |
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