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Antrag der Eheleute Eveline und Rudolf Fischer auf Ausweisung einer Teilfläche des Grundstückes der Eheleute Walter Schumacher auf Errichtung eines Wohnhauses Während der Erörterung dieses Punktes nimmt StV. Höfer in der Zeit von 18.05 Uhr bis 18.10 Uhr für StV. Ingo Solbach an der Beratung und Beschlussfassung teil. Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert nochmals die Anträge sowie den Inhalt der
Ortsbesichtigung. Er erklärt, dass bei Ausweisung von drei Baugrundstücken die
Aufstellung einer Ergänzungssatzung möglich wäre; sollte der Ausschuss sich
jedoch für die Ausweisung von vier bis fünf Baugrundstücken entscheiden, wäre
der Flächennutzungsplan zu ändern und daraus ein Bebauungsplan zu entwickeln.
Auf Frage führt Herr Knott aus, dass in Herfen noch ca. 12 bis 15 Baulücken
vorhanden sind. Seitens der Eheleute Fischer wurde während der Ortsbesichtigung
ausgeführt, ein 6.000 m² großes Grundstücke von den Eheleuten Schumacher zu
erwerben und dieses mit einem Wohnhaus zu bebauen. Bezüglich
der notwendigen herzustellenden Erschließung der Baugrundstücke führt Herr
Knott aus, dass bei bis zu zehn Wohneinheiten eine Straßenbreite von 3,00 m
möglich ist, ab zehn Häusern wird eine Straßenbreite von 4,75 m gefordert. Aus
landschaftspflegerischen Gründen sollte der zur Erschließung vorgesehene
Hohlweg in der Breite erhalten bleiben. Dies findet nach eingehender Beratung
die Zustimmung des Ausschusses. Um jedoch ein Ausweichen des Gegenverkehrs des
nicht stark frequentierten Weges zu ermöglichen, ware es ratsam, eine
Ausweichbucht zu planen. Bürgermeister
Waffenschmidt betont, den dörflichen Charakter in diesem Bereich Herfens auf
alle Fälle erhalten zu wollen. Nach
reger Diskussion fasst der Ausschuss auf Vorschlag von Städt. Verw.-Rat Knott
folgenden Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung
einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB. Die Ergänzungssatzung
ermöglicht die Errichtung je eines Bauvorhabens nördlich des Hohlweges auf dem
Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 64, Flurstück Nr. 111 des Herrn
Trömpert und südlich des Hohlweges auf dem Grundstück Gemarkung Schnörringen,
Flur 64, Flurstück Nr. 120 des Herrn Schumacher sowie eines weiteren 6.000 m²
großen Teilstückes des Grundstückes Nr. 120 für die Errichtung eines
Bauvorhabens der Eheleute Eveline und
Rudolf Fischer. Es wird die Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen
Fachbeitrages in Auftrag gegeben, eine Ausweichbucht für den Gegenverkehr
geplant und die Erhaltung der vorhandenen Böschungen des Hohlweges bestimmt. |
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