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Auszug - Antrag des Herrn Walter Schumacher auf Ausweisung von zwei Grundstücken Gemarkung Schnörringen, Flur 64, Flurstück 120 in Herfen  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 2.5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.10.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Antrag der Eheleute Eveline und Rudolf Fischer auf Ausweisung einer Teilfläche des Grundstückes der Eheleute Walter Schumacher

Antrag der Eheleute Eveline und Rudolf Fischer auf Ausweisung einer Teilfläche des Grundstückes der Eheleute Walter Schumacher auf Errichtung eines Wohnhauses

 

 

Während der Erörterung dieses Punktes nimmt StV. Höfer in der Zeit von 18.05 Uhr bis 18.10 Uhr für StV. Ingo Solbach an der Beratung und Beschlussfassung teil.

 

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert nochmals die Anträge sowie den Inhalt der Ortsbesichtigung. Er erklärt, dass bei Ausweisung von drei Baugrundstücken die Aufstellung einer Ergänzungssatzung möglich wäre; sollte der Ausschuss sich jedoch für die Ausweisung von vier bis fünf Baugrundstücken entscheiden, wäre der Flächennutzungsplan zu ändern und daraus ein Bebauungsplan zu entwickeln. Auf Frage führt Herr Knott aus, dass in Herfen noch ca. 12 bis 15 Baulücken vorhanden sind. Seitens der Eheleute Fischer wurde während der Ortsbesichtigung ausgeführt, ein 6.000 m² großes Grundstücke von den Eheleuten Schumacher zu erwerben und dieses mit einem Wohnhaus zu bebauen.

 

Bezüglich der notwendigen herzustellenden Erschließung der Baugrundstücke führt Herr Knott aus, dass bei bis zu zehn Wohneinheiten eine Straßenbreite von 3,00 m möglich ist, ab zehn Häusern wird eine Straßenbreite von 4,75 m gefordert. Aus landschaftspflegerischen Gründen sollte der zur Erschließung vorgesehene Hohlweg in der Breite erhalten bleiben. Dies findet nach eingehender Beratung die Zustimmung des Ausschusses. Um jedoch ein Ausweichen des Gegenverkehrs des nicht stark frequentierten Weges zu ermöglichen, ware es ratsam, eine Ausweichbucht zu planen.

 

Bürgermeister Waffenschmidt betont, den dörflichen Charakter in diesem Bereich Herfens auf alle Fälle erhalten zu wollen.

 

Nach reger Diskussion fasst der Ausschuss auf Vorschlag von Städt. Verw.-Rat Knott folgenden

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB. Die Ergänzungssatzung ermöglicht die Errichtung je eines Bauvorhabens nördlich des Hohlweges auf dem Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 64, Flurstück Nr. 111 des Herrn Trömpert und südlich des Hohlweges auf dem Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 64, Flurstück Nr. 120 des Herrn Schumacher sowie eines weiteren 6.000 m² großen Teilstückes des Grundstückes Nr. 120 für die Errichtung eines Bauvorhabens der Eheleute  Eveline und Rudolf Fischer. Es wird die Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages in Auftrag gegeben, eine Ausweichbucht für den Gegenverkehr geplant und die Erhaltung der vorhandenen Böschungen des Hohlweges bestimmt.