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Auszug - 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof; Bebauungsplan Nr. 110 - Brölerhütte / Niederhof - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mi, 13.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/375/2006 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof;
Bebauungsplan Nr. 110 - Brölerhütte / Niederhof - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, rolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert den bisher durchgeführten Verfahrensablauf zum Aufstellungsverfahren der Bauleitpläne. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 15.03.2006 bis einschließlich 29.03.2006. Die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden bis zum 13.04.2006 ewartet. Heute steht nun die Beschlussfassung zu den vorgebrachten Stellenungnahmen und zur Offenlage an. Herr Knott erklärt, dass die Stellungnahmen sowie die Hinweise der Träger öffentlicher Belange eingearbeitet wurden. Seitens der Verwaltung wird lediglich vorgeschlagen, den Antrag der Frau Jutta Ramackers auf Ausweisung ihres Grundstückes als Dorfgebiet (MD) abzulehnen, da Niederhof vom Gebietscharakter eher den eines Mischgebietes aufweist. Die Planung der durch das Bebauungsplangebiet verlaufenden 256 n – sog. „Fall-Linie“ – sieht Herr Knott als nicht durchsetzbar an. Der Stadtrat hat die Variante 2 favorisiert, die durch die Planung nicht tangiert wird. Straßen NRW hatte ebenfalls die Variante 2 zur Realisierung vorgeschlagen.

 

StV. Theuer fragt nach dem Grund der beabsichtigten Ablehnung des Antrages der Frau Ramackers. Sie sieht eine eventuelle Erweiterung der bisherigen Pferdehaltung durch Nichtausweisung des Grundstückes als Dorfgebiet als problematisch an. Seitens der SPD-Fraktion wird Herr Knott nach dem Unterschied der Ausweisung als Dorfgebiet gegenüber der Ausweisung als Mischgebiet gefragt. Herr Knott zitiert die §§ 5 – Dorfgebiete – und 6 – Mischgebiete – und gibt hierzu Erläuterungen. Es bestehen seitens der Verwaltung keine grundsätzlichen Bedenken gegen die MD-Ausweisung.

 

StV. Kronenberg beantragt, der Eingabe der Frau Ramackers stattzugeben. Die SPD-Fraktion vertritt die Auffassung, die Ausweisung alter Dorflagen als Dorfgebiet zu unterstützen.

 

StV. Neusinger beantragt, den Tagesordnungspunkt zur Beratung nochmals in die Fraktionen zu geben, um die Thematik der B 256 n und die Ausweisung des Dorfgebietes zu beraten.

 

StV. Kronenberg zieht seinen Antrag zurück.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Ausschuss fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig, den Tagesordnungspunkt zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.