Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorsitzender
Schneider verliest das Schreiben des Herrn Siegfried Steffen. Zu
Punkt 1 führt Vorsitzender Schneider aus, dass die Änderung des Protokolls der
Sitzung des Ausschusses abgehandelt wurde. Das Protokoll wird ergänzt. Die
unter Punkt 2 geforderte Bürgerbeteiligung / Information der Anlieger vor
Fassung des Aufstellungsbeschlusses durch den Ausschuss bzw. Stadtrat ist
rechtlich nicht haltbar. Die Bürgerschaft wird durch die öffentliche
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Unterrichtung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im „Lokalanzeiger“ gemäß
§ 17 Abs. 1 der Hauptsatzung informiert. Die
unter Punkt 3 gestellte Frage, wo und wann der Termin der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen am 13.12.2006 bekanntgegeben wurde,
erklärt Städt. Verw.-Rat Knott, dass gemäß § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung der
Bürgermeister die Öffentlichkeit in geeigneter Weise, ohne dass es einer
öffentlichen Bekanntmachung nach § 4 der Geschäftsordnung bedarf, unterrichtet.
Dies erfolgt durch Bekanntgabe im „Lokalanzeiger“ sowie im Internet. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |