Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorsitzender Schneider verliest das Schreiben des Herrn Volker Steffen und der Anlieger des Appensiefener Weges. Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert, dass der Antrag Kirsch / Müller wegen der nicht
ausreichenden Parzellenbreite von 3,50 m der Straße „Im Langengarten“
abgelehnt worden ist. Für
den Appensiefener Weg stellt Herr Knott eine Breite von 6,50 m für den Bereich
zwischen Fahrenseifener Weg und der Einmündung „Im Appensiefen“
fest. Daran anschließend ist in nordwestlicher Richtung eine 4,50 m breite Straße
vorhanden. Der Weg zum Antragsgrundstück Kirsch / Müller weist sodann
überwiegend eine Breite von 5,00 m auf, eine Engstelle jedoch nur 4,00 m. Nach
der EAE 85/95 wird eine Straßenbreite von 3,00 m zur Erschließung von maximal
10 Wohneinheiten als ausreichend angesehen. Bisher sind an dem Weg erst zwei
Wohnhäuser vorhanden, so dass hier seitens der Verwaltung eine weitere Bebauung
als möglich angesehen wird. Grunderwerb
ist von den Anliegern des Appensiefener Weges somit nicht erforderlich. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |