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Auszug - Fragerecht der Einwohner  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 6.4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 13.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Schneider erläutert den anwesenden Bürgern den Ablauf des Fragerechts

 

Vorsitzender Schneider erläutert den anwesenden Einwohnern den Ablauf des Fragerechts.

 

Herr Volker Steffen legt eine Vollmacht zur Vertretung seiner Eltern vor.

 

Herr Breckner fragt insbesondere nach der rechlichen Absicherung der vorgeschlagenen Baumöglichkeiten. Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass im Bebauungsplan durch die Festlegung einer Mindestgröße der Grundstücke sowie auch durch die Festsetzung von Baufenstern und die Beschränkung der Wohneinheiten genaue Vorgaben, die eine massive Bebauung ausschließen, gegeben werden. Ein Abweichen ist unzulässig.

 

Die Herren Breckner und Steffen beziehen sich auf den unter dem nächsten Punkt abzuhandelnden neuen Antrag der Damen Kirsch und Müller, der die Bebauungsmöglichkeit ihres Grundstückes mit vier Einfamilienhäusern beinhaltet. Die Erschließung ist für jeweils zwei Häuser über den Langengarten und den Appensiefener Weg beantragt.

 

Herr Steffen sieht durch den in der Sitzung am 23.10.2006 gefassten Beschluss des Ausschusses eine Erschließung der Grundstücke über den Langengarten als ausgeschlossen an.

 

Vorsitzender Schneider erwidert, dass über den jetzt vorliegenden Antrag der Damen Kirsch und Müller erneut beraten werden muss. Dieses trifft bei Herrn Steffen bezüglich der Erschließung über den Langengarten auf Unverständnis.

 

Herr Breckner sieht eine Erschließung über den Appensiefener Weg im Kurvenbereich des Erschließungsweges zum neuen Baugebiet mit einer Breite von 4,00 m als problematisch an, insbesondere im Hinblick auf die Befahrung mit Baumaschinen.

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert, dass die Straßenbaurichtlinien bei einer Bebauung mit bis zu zehn Wohnungen eine Mindestbreite der Straße von 3,00 m vorsehen, die vorhandenen 4,00 m Breite sind dann auch für Baufahrzeuge als ausreichend anzusehen.

 

Abschließend stellt Herr Knott fest, dass es sich bei dem Antrag Kirsch / Müller noch um keine Detailplanung handelt.

 

 

StV. Neusinger beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

 

 

Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 19.20 Uhr bis 19.40 Uhr