Bürgerinformationssystem
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Vorsitzender
Schneider erläutert den anwesenden Einwohnern den Ablauf des Fragerechts. Herr
Volker Steffen legt eine Vollmacht zur Vertretung seiner Eltern vor. Herr
Breckner fragt insbesondere nach der rechlichen Absicherung der vorgeschlagenen
Baumöglichkeiten. Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass im Bebauungsplan durch
die Festlegung einer Mindestgröße der Grundstücke sowie auch durch die
Festsetzung von Baufenstern und die Beschränkung der Wohneinheiten genaue
Vorgaben, die eine massive Bebauung ausschließen, gegeben werden. Ein Abweichen
ist unzulässig. Die
Herren Breckner und Steffen beziehen sich auf den unter dem nächsten Punkt
abzuhandelnden neuen Antrag der Damen Kirsch und Müller, der die
Bebauungsmöglichkeit ihres Grundstückes mit vier Einfamilienhäusern beinhaltet.
Die Erschließung ist für jeweils zwei Häuser über den Langengarten und den
Appensiefener Weg beantragt. Herr
Steffen sieht durch den in der Sitzung am 23.10.2006 gefassten Beschluss des
Ausschusses eine Erschließung der Grundstücke über den Langengarten als ausgeschlossen
an. Vorsitzender
Schneider erwidert, dass über den jetzt vorliegenden Antrag der Damen Kirsch
und Müller erneut beraten werden muss. Dieses trifft bei Herrn Steffen
bezüglich der Erschließung über den Langengarten auf Unverständnis. Herr
Breckner sieht eine Erschließung über den Appensiefener Weg im Kurvenbereich
des Erschließungsweges zum neuen Baugebiet mit einer Breite von 4,00 m als
problematisch an, insbesondere im Hinblick auf die Befahrung mit Baumaschinen. Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert, dass die Straßenbaurichtlinien bei einer Bebauung
mit bis zu zehn Wohnungen eine Mindestbreite der Straße von 3,00 m vorsehen,
die vorhandenen 4,00 m Breite sind dann auch für Baufahrzeuge als ausreichend
anzusehen. Abschließend
stellt Herr Knott fest, dass es sich bei dem Antrag Kirsch / Müller noch um
keine Detailplanung handelt. StV.
Neusinger beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Es
erfolgt eine Sitzungsunterbrechung in der Zeit von 19.20 Uhr bis 19.40 Uhr |
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