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Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert nochmals den Antrag. Herr Bernd Simon beantragt, auf
dem Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 51, Flurstück Nr. 38 in Waldbröl,
Romberg, anschließend an das vorhandene Satzungsgebiet am südwestlichen Rand
eine Bautiefe zur Schaffung von zwei Baugrundstücken auszuweisen. Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Ausweisung
einer Bautiefe auf dem Grundstück Gemarkung Waldbröl, Flur 51, Flurstück Nr. 38
am südwestlichen Rand des Satzungsgebietes Romberg. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung
der 3. Ergänzung der Satzung Waldbröl-Romberg nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, wie
im anliegenden Planausschnitt dargestellt. |
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