Bürgerinformationssystem
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Städt.
Verw.-Rat Knott erklärt den Antrag des Herrn Mannherz und verdeutlicht dem
Ausschuss die angrenzende vorhandene Bebauung, die durchaus eine Ausweisung der
beantragten Baufläche in einer dritten Bauzeile als realisierbar darstellt. Die
Zufahrt zu den neuen Baugrundstücken ist ausreichend dimensioniert. Die 11.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A – Industrie- und Gewerbegebiet
Boxberg II – würde die Ausweisung einer WA-Fläche, zweigeschossige offene
Bauweise, GRZ 0,4, GFZ 08 mit Satteldach von 28° bis 38° beinhalten. Die erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen können über das Öko-Konto abgewickelt werden. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig, dem Antrag des Herrn Hartmut Mannherz auf Baulandausweisung auf dem Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück Nr. 368 in Waldbröl, Hermesdorf, Brückenweg seine Zustimmung zu erteilen. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung
der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A – Industrie- und
Gewerbegebiet Boxberg II – der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB. |
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